Beschlussempfehlung:

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ sind keinerlei Anregungen seitens der beteiligten Öffentlichkeit vorgetragen worden.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und dazu Beschlüsse gefasst; andere Beurteilungskriterien haben sich nicht ergeben. In den Beschlussfassungen sind die jeweiligen abwägungsrelevanten Gesichtspunkte aufgeführt und die Ergebnisse der Prüfung begründet; weiterhin ist dargelegt, welche Anregungen berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder teilweise berücksichtigt worden sind.

Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zur Planung gegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abstimmung des Strandversorgungskonzeptes in der Ge­meinde Norddorf auf Amrum mit der Unteren Naturschutzbehörde sind die diesbezüglichen Aussa­gen in der Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu anzupassen; diese Änderungen im Wortlaut sind redaktioneller Art und berühren nicht die Grundzüge der Planung.

b) Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ für die Teilbereiche „A“, „B“ und „C“.

c) Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

d) Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs.5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes dazu sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs.5 BauGB während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :.9.;

davon anwesend: 8 ; Ja-Stimmen: 7.; Nein-Stimmen: 0.; Stimmenthaltungen: .1.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ betrifft drei Teilbereiche im Gebiet der Gemeinde Norddorf auf Amrum. Der Änderungsbereich „A“ liegt am nördlichen Ende der Straße Strunwai am Übergang zum Weststrand nordwestlich abgesetzt von der bebauten Ortslage bzw. nördlich des - durch die rechtswirksame 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ überplanten - Kur- und Erholungsheimes „Rehasan“ und umfasst die bereits baulich genutzten Flächen des ehemaligen Schwimmbades mit Außenflächen sowie der dortigen Strandversorgungseinrichtungen. Die Änderungsbereiche „B“ und „C“ liegen südlich davon westlich der Straße Strunwai innerhalb der durch die vorgenannte 2. Änderung überplanten Fläche im Bereich des Kur- und Erholungsheimes.
In der derzeit rechtswirksamen Fassung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ sind der Änderungsbereich „A“ als Dünen und die Änderungsbereiche „B“ und „C“ als Wald dargestellt. In der  Bestandsaufnahme zum Landschaftsplan sind der Änderungsbereich „A“ als Gebäude- und Freifläche und die Änderungsbereiche „B“ und „C“ als Grünflächen - Parkanlage - bzw. - Spielplatz - ausgewiesen.

Die Gemeinde Norddorf beabsichtigt die dauerhafte Nachnutzung des ehemaligen Schwimmbades einschließlich des Außengeländes als Einrichtung, die über alle wichtigen maritimen und naturkundlichen Themen rund um die Insel Amrum informiert, mit den dafür erforderlichen ergänzenden baulichen Maßnahmen; die vorhandenen baulichen Anlagen zur Strandversorgung sollen verbessert bzw. für die Versorgung der Gäste und die Überwachung des Strandes angemessen ergänzt werden (Änderungsbereich „A“). Es ist somit eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan erforderlich.

Die früheren Waldflächen sind zwischenzeitlich mit Zustimmung der Unteren Forstbehörde in eine mit Bäumen bestandene Parkanlage umgewandelt worden. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist somit anzupassen.

Anhand des von allen drei Inselgemeinden im Laufe des ersten Halbjahres 2016 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwurfes zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ wurden die formellen Beteiligungsverfahren (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Landesplanungsbehörde und die öffentliche Auslegung) durchgeführt. Da es sich bei dem Flächennutzungsplan „Insel Amrum“ um einen gemeinsamen Flächennutzungsplan der Inselgemeinden handelt, sind zwecks Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie zum abschließenden Beschluss entsprechende Beratungen und Beschlussfassungen aller drei Gemeinden erforderlich.

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG

Im Rahmen des bisherigen Bauleitplanverfahrens sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage „Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen“ zur Vorlage mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen zusammengestellt sind.

 

b) Satzungsbeschluss

Die 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes "Insel Amrum" der Gemeinden Norddorf, Nebel und Wittdün für das Gebiet in der Gemeinde Norddorf, südwestlich des Strunwai zwischen Miadwai und Strand wurde unter Berücksichtigung der bisherigen Abstimmungen ausgearbeitet. Der Entwurf der 7. Änderung des FPlans ist der Vorlage als Anlage beigefügt.