Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen spricht die Empfehlung aus, die Stadtvertretung möge beschließen,

 

-       die Zufahrt zur Fußgängerzone im Bereich Große Straße/Badestraße nach Beendigung der Liefer- und Ladezeit ab 11.00 Uhr durch Absperrpfosten abzusperren,

-       die Zeiten des freigegebenen Fahrradverkehrs den Liefer- und Ladezeiten anzupassen,

-       die Teileinziehung zur Widmung entsprechend neu zu fassen (Anlieger ändern in Anwohner, Fahrradverkehr 10.00 Uhr ändern in 11.00 Uhr),

-       die Beschilderung der Fußgänger den rechtlichen Vorgaben der STVO und der geänderten Teileinziehung anzupassen.

 


Der Vorsitzende berichtet anhand der Vorlage.

 

In der letzten Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen der Stadt Wyk auf Föhr am 09.03.2017 wurde angeregt, zur Ausarbeitung einer Neuordnung der Befahrensregelung der Fußgängerzone in der Stadt Wyk auf Föhr eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der politischen Fraktionen, den Interessenvertretern der Gewerbetreibenden, des Handwerks, sowie des Lieferverkehrs und der Anwohner zu bilden. Dieser Arbeitskreis trat am 04.04.2017 zu seiner 1. Sitzung zusammen. Eingangs dieser Zusammenkunft wurden von der Verwaltung anhand der zeitlichen Abfolge die verkehrsrechtlichen Veränderungen im Laufe der letzten Jahre dargestellt. Besonders eingegangen wurde auf die von der widmungsrechtlichen Teileinziehung abweichende Beschilderung der Fußgängerzone sowie auf die Ergebnisse der verwaltungsinternen Verkehrszählung in der Zeit vom 07.09.2016 bis zum 31.10.2016 und auf den Protokollvermerk der letzten Verkehrsschau.

Im Fortverlauf einer Interessensammlung aus den einzelnen Funktionskreisen kristallisierte sich heraus, dass eine restriktive Abpollerung der Fußgängerzone keine Lösung darstellt. Vielmehr galt es, aus den einzelnen Lösungsvorschlägen einen von allen Beteiligten tragbaren Ansatz zu finden.

 

Bereits in der 1. und vorerst letzten Arbeitsgruppensitzung konnten als Lösungsvorschlag folgende Eckpunkte erarbeitet werden:

 

-      Setzen von Absperrpfosten am Eingang der Fußgängerzone Große Straße / Badestraße nach Ablauf der Ladezeiten (11.00 Uhr)

-      Beibehalten der Liefer- und Ladezeiten (07.00 Uhr bis 11.00 Uhr)

-      Angleichung der Zeiten des Fahrradverkehrs an die Lade- und Lieferzeiten

-      Korrektur der Teileinziehung zur Widmung der Fußgängerzone (Anlieger/Anwohner)

-      Neubeschilderung der Fußgängerzone nach den Vorgaben der STVO

 

Weiterhin wurde seitens des Arbeitskreises angeregt, im Rahmen der Umbau- und Sanierungsarbeiten im Bereich der Großen Straße auch technische Möglichkeiten der Absperrung durch versenkbare Pfosten mit Transponder,- QR-Code oder Sim-Kartentechnik zu eruieren. Der Arbeitskreis bietet sich  in der Planungsphase der Baumaßnahme zur Mithilfe an.

 

Im Fortverlauf der Sitzung des Ausschusses werden noch einmal die verschiedentlichen Varianten des Abpollerns der Fußgängerzone eruiert. Vorschläge zum Abpollern am Glockenturm, Wilhelmstraße und auch eine komplette Sperrung finden keine Mehrheiten. Der eingebrachte Vorschlag, die Zulässigkeit des Fahrradverkehrs in der Fz. generell zu überdenken, wird verworfen. Weiterhin wird bemängelt, dass bei der Zusammensetzung des gebildeten Arbeitskreises die Anwohnerschaft nicht hinreichend berücksichtigt wurde.

 


Abstimmungsergebnis:           6 Ja-Stimmen

                                                4 Enhaltung