Beschluss: ungeändert beschlossen

Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Verbandsversammlung einstimmig ( 83,60 Stimmen) dafür aus, die Tagesordnungspunkte 12 bis 16 nichtöffentlich beraten zu lassen.