Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Utersum abgegebenen Stellungnahmen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

  1. Aufgrund des § 10 des BauGB sowie nach § 84 der LBO beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 10 für das Gebiet Grundstück des Hotels „Zur Post“ Jaardenhuug 2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und dem Vorhaben-und Erschließungsplan, als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 wird beschlossen.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB orts-üblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9

 

Davon anwesend: 8; Ja-Stimmen:8 ; Nein-Stimmen: 0

 

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; Richard Quedens

Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 


Frau Strödel vom Amt Föhr-Amrum berichtet an Hand der Vorlage.

 

Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine privaten Stellungnahmen vorgebracht.

 

Seitens der beteiligten Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die vorgebrachten Hinweise werden zur Kenntnis genommen bzw. haben keine Auswirkungen auf die Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Zum Abschluss des Verfahrens ist es nun erforderlich, die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise abzuwägen. Der Abwägungsvorgang ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle mit der Auswertung der Stellungnahmen dargestellt.