Beschluss:
Dem Abschluss der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt.
Die fachliche Leitung sowie die Urlaubs- und
Krankheitsvertretung für die Kläranlage der Gemeinde Utersum wird durch die
Mitarbeiter der Kläranlage der Stadt Wyk auf Föhr wahrgenommen.
Dafür ist es erforderlich, dass die
Einzelheiten sowie die Regelung der Kostenerstattung in einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgehalten werden. Diese ist der Vorlage
im Entwurf als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür 9 Ja-Stimmen