Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

 


In den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum ist die Amtsdirektorin für die Führung der Wählerverzeichnisse und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben zuständig. Sie nimmt insoweit die Aufgaben der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters wahr.

 

Die Gemeindevertretung kann die übrigen Aufgaben der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters insgesamt auf die Amtsdirektorin und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss übertragen; er ist in diesem Fall Gemeindewahlausschuss.

 

Soweit bereits Übertragungen auf die ehemaligen Ämter Amrum und Föhr-Land erfolgten, sind diese mit Neugründung des Amtes Föhr-Amrum erloschen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Übertragung der übrigen Aufgaben der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters insgesamt auf die Amtsdirektorin und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss.