In
den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum ist die Amtsdirektorin für
die Führung der Wählerverzeichnisse und die Erfüllung der damit verbundenen
Aufgaben zuständig. Sie nimmt insoweit die Aufgaben der Gemeindewahlleiterin
oder des Gemeindewahlleiters wahr.
Die
Gemeindevertretung kann die übrigen Aufgaben der Gemeindewahlleiterin oder des
Gemeindewahlleiters insgesamt auf die Amtsdirektorin und zugleich die Aufgaben
des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden
Wahlausschuss übertragen; er ist in diesem Fall Gemeindewahlausschuss.
Soweit
bereits Übertragungen auf die ehemaligen Ämter Amrum und Föhr-Land erfolgten,
sind diese mit Neugründung des Amtes Föhr-Amrum erloschen.
Die
Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Übertragung der übrigen Aufgaben
der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters insgesamt auf die
Amtsdirektorin und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt
auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss.