Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt Herr Klüssendorf der Amtsdirektorin, Frau Gehrmann, das Wort.

 

Diese berichtet, der Bauantrag für die Grundsanierung des Schulgebäudes sei Ende November 2016 gestellt worden. Die Baugenehmigung sei Mitte Januar 2017 erteilt worden.

 

Seit Februar 2017 würden aufgrund fehlender Bestandsunterlagen Materialuntersuchungen an den Spannbetondecken, Balken und Stützen durchgeführt und ausgewertet. Die Untersuchungen würden noch fortgesetzt.

 

Entgegen der ursprünglichen Auflage der Wiederverwendung der vorhandenen Fensterfassaden sei dem Amt Föhr-Amrum im Zuge der Ausführungsplanung eine Erhöhung des Kreditrahmens für den Einbau neuer Fenster bewilligt worden.

 

Frau Gehrmann berichtet weiter, dass im März 2017 durch die Landesregierung Schleswig-Holstein ein Förderprogramm zur Sanierung von Schultoiletten aufgelegt worden sei. Das Amt Föhr-Amrum habe sich mit dem an der Gesamtmaßnahme auf die Sanitärbereiche entfallenden Anteil am Programm beworben. Das Land werde über mögliche Förderungen aber erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist ab 19.05.2017 entscheiden.

 

Für den Baubeginn im Schulgebäude der Eilun Feer Skuul würden derzeit fortlaufend die Ausschreibungsunterlagen durch die Architekten und Fachplaner vorbereitet.

Aufgrund des Gesamtvolumens der Baumaßnahme seien die Ausschreibungen EU-weit durchzuführen. Hier werde das Amt Föhr-Amrum durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) bei der Durchführung der Veröffentlichung und Submission im Verfahren der „e-Vergabe“ unterstützt.

Derzeit liefen die Ausschreibungen zu Baustelleneinrichtung, Abbruch, Holzrahmenbau, Demontage Elektro, Elektroinstallation und Brandmeldeanlage.

 

Der Baubeginn im Schulgebäude am Rebbelstieg sei auf Mitte Juni avisiert.

Voraussetzung hierzu seien jedoch die Fertigstellung und Freigabe des Ausweichquartiers sowie der Umzug der betroffenen Schulklassen.

 

Frau Gehrmann gibt bekannt, das Amt habe für die Auslagerung der Schulklassen zwei Häuser auf dem Gelände des Hamburger-Kinder-Jugendhauses der Rudolf-Ballin-Stiftung („HKH“) angemietet.

 

Für die Nutzung dieser Gebäude zu Schulzwecken habe das Amt Föhr-Amrum eine separate Baugenehmigung beim Kreis Nordfriesland (untere Bauaufsicht) beantragen müssen. Diese sei im März 2017 eingereicht worden und werde derzeit noch geprüft. Eine abschließende Baugenehmigung sei bisher noch nicht erteilt worden.

 

Die Herrichtung der Ausweichgebäude wäre zunächst parallel zur Bauantragstellung erfolgt. Aufgrund weiterer Auflagen der Bauaufsichtsbehörde zum Brandschutz sowie zu statischen Nachweisen für die Nutzungsänderung könne die abschließende Fertigstellung aber erst nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen.

 

Der Umzug der Schulklassen solle umgehend nach der Freigabe der Ausweichgebäude erfolgen, dies sei frühestens jedoch im Juni 2017.

 

Anschließend erklärt Frau Gehrmann die geplante Zeitschiene für die weitere Vorgehensweise. Diese sei:

-      voraussichtliche Erteilung der Baugenehmigung HKH im Mai 2017

-      voraussichtliche Freigabe für die Nutzungsänderung zu Schulzwecken im Juni 2017

-      abschließende Herrichtung des Ausweichquartiers nach den Auflagen der Baugenehmigung im Juni 2017

-      Auslagerung der Schulklassen nach erteilter Baugenehmigung sowie Herrichtung und Freigabe, frühestens ab Juni 2017

-      Baubeginn Abbruch 1. BA an der Eilun Feer Skuul im Juni 2017 oder später

 

Auf Nachfrage verdeutlicht Frau Gehrmann, dass die Auslagerung der Schulklassen so schnell wie unter obigen Auflagen möglich erfolgen solle.