Sitzung: 10.05.2017 Schulausschuss
Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt Herr Klüssendorf der Amtsdirektorin, Frau Gehrmann, das Wort.
Diese berichtet, der Bauantrag für die Grundsanierung des Schulgebäudes sei Ende November 2016 gestellt worden. Die Baugenehmigung sei Mitte Januar 2017 erteilt worden.
Seit Februar 2017 würden aufgrund fehlender Bestandsunterlagen
Materialuntersuchungen an den Spannbetondecken, Balken und Stützen
durchgeführt und ausgewertet. Die Untersuchungen würden noch fortgesetzt.
Entgegen der
ursprünglichen Auflage der Wiederverwendung der vorhandenen Fensterfassaden sei
dem Amt Föhr-Amrum im Zuge der Ausführungsplanung eine Erhöhung des
Kreditrahmens für den Einbau neuer Fenster bewilligt worden.
Frau Gehrmann
berichtet weiter, dass im März 2017 durch die Landesregierung
Schleswig-Holstein ein Förderprogramm zur Sanierung von Schultoiletten
aufgelegt worden sei. Das Amt Föhr-Amrum habe sich mit dem an der
Gesamtmaßnahme auf die Sanitärbereiche entfallenden Anteil am Programm
beworben. Das Land werde über mögliche Förderungen aber erst nach Ablauf der
Bewerbungsfrist ab 19.05.2017 entscheiden.
Für den Baubeginn im
Schulgebäude der Eilun Feer Skuul würden derzeit fortlaufend die
Ausschreibungsunterlagen durch die Architekten und Fachplaner vorbereitet.
Aufgrund des Gesamtvolumens
der Baumaßnahme seien die Ausschreibungen EU-weit durchzuführen. Hier werde das
Amt Föhr-Amrum durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) bei
der Durchführung der Veröffentlichung und Submission im Verfahren der
„e-Vergabe“ unterstützt.
Derzeit liefen die
Ausschreibungen zu Baustelleneinrichtung, Abbruch, Holzrahmenbau, Demontage
Elektro, Elektroinstallation und Brandmeldeanlage.
Der Baubeginn im
Schulgebäude am Rebbelstieg sei auf Mitte Juni avisiert.
Voraussetzung
hierzu seien jedoch die Fertigstellung und Freigabe des Ausweichquartiers sowie
der Umzug der betroffenen Schulklassen.
Frau Gehrmann gibt
bekannt, das Amt habe für die Auslagerung der Schulklassen zwei Häuser auf dem
Gelände des Hamburger-Kinder-Jugendhauses der Rudolf-Ballin-Stiftung („HKH“) angemietet.
Für die Nutzung dieser
Gebäude zu Schulzwecken habe das Amt Föhr-Amrum eine separate Baugenehmigung
beim Kreis Nordfriesland (untere Bauaufsicht) beantragen müssen. Diese sei im
März 2017 eingereicht worden und werde derzeit noch geprüft. Eine abschließende
Baugenehmigung sei bisher noch nicht erteilt worden.
Die Herrichtung der
Ausweichgebäude wäre zunächst parallel zur Bauantragstellung erfolgt. Aufgrund
weiterer Auflagen der Bauaufsichtsbehörde zum Brandschutz sowie zu statischen
Nachweisen für die Nutzungsänderung könne die abschließende Fertigstellung aber
erst nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen.
Der Umzug der
Schulklassen solle umgehend nach der Freigabe der Ausweichgebäude erfolgen, dies
sei frühestens jedoch im Juni 2017.
Anschließend
erklärt Frau Gehrmann die geplante Zeitschiene für die weitere Vorgehensweise.
Diese sei:
-
voraussichtliche
Erteilung der Baugenehmigung HKH im Mai 2017
-
voraussichtliche
Freigabe für die Nutzungsänderung zu Schulzwecken im Juni 2017
-
abschließende
Herrichtung des Ausweichquartiers nach den Auflagen der Baugenehmigung im Juni
2017
-
Auslagerung
der Schulklassen nach erteilter Baugenehmigung sowie Herrichtung und Freigabe, frühestens
ab Juni 2017
-
Baubeginn
Abbruch 1. BA an der Eilun Feer Skuul im Juni 2017 oder später
Auf Nachfrage
verdeutlicht Frau Gehrmann, dass die Auslagerung der Schulklassen so schnell
wie unter obigen Auflagen möglich erfolgen solle.