Aus Sicht der Gemeindevertretung ist die Ortsgestaltungssatzung (OGS) nicht mehr passend. Die OGS verbiete viele Bauweisen, die man gar nicht verbieten möchte. Um nicht dauernd Ausnahmegenehmigungen zu erteilen für etwas, das gewollt sei, möchte die Gemeindevertretung die OGS anpassen.

 

Zu diesem TOP ist Katharina Strödel vom Bauamt des Amtes Föhr-Amrum anwesend. Sie erklärt, dass der Hauptteil der Ortsgestaltung historisch geprägt sei, und dass dieser gern unter Erhaltungssatzung genommen werden sollte. Außerdem sollte der historische Teil strikter geregelt werden, damit das Ortsbild gewahrt wird.

 

Frau Strödel geht die Satzung Paragraph für Paragraph mit der Gemeindevertretung durch, beginnend mit § 3 OGS.

 

Nachfolgend wird eine Auswahl bevorstehender Anpassungen aufgeführt:

 

In § 3 Abs. 6 OGS heißt es derzeit „[…] Der Backengiebel muss sich zum Straßenraum hin orientieren. […]“ Dies sei z. B nicht mehr zwingend gewollt.

Auch in § 4 Abs. 1 wird kritisiert, dass lediglich Krüppelwalmdächer zugelassen sind. Es wird befürwortet, alle Dachformen außer Mansardendächer zulässig zu machen.

Die Regelung in § 5 Abs. 7, dass Balkone und Loggien unzulässig sind, wolle man mit Einschränkungen bezüglich der Größe zulassen.

In § 8 sind die Farben geregelt. Hier wird gewünscht, mehr Farben zuzulassen. Der Passus, dass Leuchteffekte unzulässig sind, solle bestehen bleiben. Aber gegen gedeckte Farben sei nichts auszusetzen.

In § 12 solle stehen, dass Güllebehälter nicht zulässig sind.

 

Es wird angemerkt, dass die Paragraphen in der OGS, die auf die Landesbauordnung (LBO) verweisen, angepasst werden müssen, da diese noch auf dem Stand von 1992 seien.