Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul in Nebel wird erlassen.

 


Herr Raffelhüschen bezieht sich auf die Vorlage, die allen anwesenden Ausschussmitgliedern vorliegt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für die Inanspruchnahme des Angebots der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul in Nebel werden Gebühren erhoben.

 

Die Höhe der monatlichen Betreuungsgebühr ist abhängig von der Art des in Anspruch genommenen Betreuungsmodules und beträgt zwischen 20 € und 60 €.

 

Das Verpflegungsentgelt zur Deckung der Kosten des Mittagessens wurde auf Basis der durchschnittlichen Ausgaben für die Lebensmittel festgelegt und beträgt derzeit 4,00 € pro Mahlzeit.

 

Zur verbindlichen Regelung hinsichtlich der Gebühren ist der Erlass der als Anlage beigefügten Satzung zwingend erforderlich.

Mit dieser wird auch eine Grundlage geschaffen, ausstehende Zahlungen einzufordern.

 

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Schäfer, dass sich die Gebührensätze an der Höhe der Gebühren für die Betreuung an der Rüm-Hart-Schule auf Föhr orientieren und dass diese innerhalb des landesweiten Durchschnitts liegen.

 

Der Tagessatz (§ 3 Abs. 4 der Satzung) wird in Bezug auf die Höhe der monatlichen Betreuungsgebühr für einen festen Wochentag kritisch bewertet. Es besteht Einvernehmen, die Inanspruchnahme des tageweisen Besuchs zu beobachten und die Gebührenhöhe gegebenenfalls später zu korrigieren.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig       (8 Ja-Stimmen)