Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Abschluss des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Leistung von Ausgleichszahlungen für über die Gemeindegrenzen hinausgehende, inselweite Tourismusaufwendungen (Stand: 21.03.2017) wird zugestimmt.


Bgm. Nielsen erteilt Herrn Kaiser das Wort. Herr Kaiser berichtet von der Entstehung einer einheitlichen Kurabgabe auf der Insel (bis auf eine Gemeinde). Diese sei notwendig zur Darstellung als eine Einheit.

 

Der „Haushalt Tourismus“ müsse stets ausgeglichen sein, es dürfe keine Überfinanzierung entstehen. Er erläutert ausführlich anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Nach Einführung inselweit einheitlicher Kurabgabesätze sind ab dem Erhebungsjahr 2017 in einzelnen Inselkommunen Einnahmen im Tourismusbereich zu erwarten, die den von der Gemeinde selbst zu tragenden Tourismusaufwand voraussichtlich überschreiten werden. In diesen Gemeinden käme es dann zu Überfinanzierungen durch öffentliche Abgaben, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes unzulässig wären und daher einen finanziellen Ausgleich (Abschöpfung) erfordern.

Aus diesem Grunde ist es notwendig, die zwischen den Föhrer Kommunen getroffenen Vereinbarungen zum Kostenausgleich für inselweit wirkende Tourismusaufwendungen mit Rückwirkung ab dem 1. Januar 2017 anzupassen bzw. neu zu regeln.

Grundlage des derzeitigen interkommunalen Finanzausgleichs im Tourismusbereich sind die beiden, am 30.07.2015 abgeschlossenen Verträge zum Kostenausgleich für das Familienbad und für die Strandmitbenutzung in Wyk auf Föhr, Nieblum und Utersum. Um nunmehr die erforderliche Abschöpfung bei Kostenüberdeckung in die Kostenausgleichsregelungen mit aufnehmen zu können, ist der Entwurf eines neuen öffentlich-rechtlichen Vertrages vorbereitet worden, der bereits Beratungsgegenstand in der gemeinsamen Sitzung des Fachausschusses Föhr und des Zweckverbandes „Tourismusverband Föhr“ am 24.04.2017 war.

Der neue Vertrag sieht Ausgleichszahlungen vor, die die gemeinsame Nutzung des Familienbades, der Badestrände, die unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Inselgemeinden und den erforderlichen Ausgleich hinsichtlich der Kostenüberdeckungen berücksichtigt. Durch jährlich vorgeschriebene Spitzabrechnungen ist sichergestellt, dass veränderte Rahmenbedingungen oder bedeutsame Kostensteigerungen bzw. Kostenminderungen in einzelnen Gemeinden den angestrebten Ausgleichseffekt im Ergebnis stets gewährleisten.

Vertragsentwurf und Erläuterungen dazu sind dieser Sitzungsvorlage anliegend beigefügt.

Die Stadt Wyk auf Föhr wird den Ihr aus der Kostenüberdeckung zustehenden Ausgleichsbetrag für das Jahr 2017 – der aktuell auf rund 288 T€ prognostiziert wird - an die Föhr Tourismus GmbH abgeben. Ein entsprechendes Meinungsbild hat der Wyker Finanzausschuss in seiner Sitzung am 02.05.2017 einstimmig abgegeben.

 

Er führt weiter aus, dass der Vertrag gültig sei bis zum 31.12.2018. Grundlage der Berechnung seien die Durchschnittszahlen der vergangenen fünf Jahre. Stichtag sei der 15. September. Herr Kaiser appelliert an die Solidarität unter den Gemeinden, da die FTG zurzeit von ihren Reserven zehre.

Auf Nachfrage erklärt Herr Kaiser, dass bei Zweitwohnungsbesitzern auch die Jahreskurabgabe in Höhe von 78 € eingezogen werde.

Ob die Ausgaben für den Ausbau des Radwegenetzes als Tourismusausgaben angesehen werden können, werde derzeit geprüft. Es laufe wohl auf eine prozentuale Verteilung hinaus.

Bgm. Nielsen bedankt sich bei Herrn Kaiser für seine Ausführungen. Er verliest die Beschlussempfehlung.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit sieben Ja-Stimmen