Sitzung: 24.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt Herr Raffelhüschen der Amtsdirektorin, Frau Gehrmann, das Wort.
Diese berichtet, der Bauantrag für die Grundsanierung des Schulgebäudes sei Ende November 2016 gestellt worden. Die Baugenehmigung sei Mitte Januar 2017 erteilt worden.
Seit Februar 2017 würden aufgrund fehlender Bestandsunterlagen (statische
Berechnungen und Ausführungszeichnungen der Betonkonstruktion) Materialuntersuchungen an den
Spannbetondecken, Balken und Stützen durchgeführt und ausgewertet. Die
Untersuchungen würden noch
fortgesetzt.
Entgegen der
ursprünglichen Auflage der Wiederverwendung der vorhandenen Fensterfassaden sei
dem Amt Föhr-Amrum im Zuge der Ausführungsplanung auf Antrag durch die
Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland im März 2017 eine Erhöhung des
Kreditrahmens für den Einbau neuer Fenster bewilligt worden.
Frau Gehrmann
berichtet weiter, dass im März 2017 durch die Landesregierung
Schleswig-Holstein ein Förderprogramm zur Sanierung von Schultoiletten
aufgelegt worden sei. Das Amt Föhr-Amrum habe sich mit dem an der
Gesamtmaßnahme auf die Sanitärbereiche entfallenden Anteil am Programm beworben
und die Förderung in Höhe von 80.000,- Euro sei auch bewilligt worden.
Für den Baubeginn
im Schulgebäude der Eilun Feer Skuul würden derzeit fortlaufend die
Ausschreibungsunterlagen durch die Architekten und Fachplaner vorbereitet.
Aufgrund des
Gesamtvolumens der Baumaßnahme oberhalb des Schwellenwertes von 5,225 Mio. Euro
seien die Ausschreibungen EU-weit durchzuführen. Hier werde das Amt Föhr-Amrum
durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) bei der Durchführung
der Veröffentlichung und Submission im Verfahren der „e-Vergabe“ unterstützt.
Derzeit liefen die
Ausschreibungen zu Baustelleneinrichtung, Abbruch, Holzrahmenbau, Demontage
Elektro, Elektroinstallation und Brandmeldeanlage.
Der Baubeginn im
Schulgebäude am Rebbelstieg sei auf Mitte Juni avisiert.
Voraussetzung hierzu
seien jedoch die Fertigstellung und Freigabe des Ausweichquartiers sowie der
Umzug der betroffenen Schulklassen.
Frau Gehrmann gibt
bekannt, das Amt habe für die Auslagerung der Schulklassen zwei Häuser auf dem
Gelände des Hamburger-Kinder-Jugendhauses der Rudolf-Ballin-Stiftung („HKH“),
Sandwall 78, Wyk auf Föhr angemietet.
Für die Nutzung der
Gebäude zu Schulzwecken habe das Amt Föhr-Amrum eine separate Baugenehmigung
beim Kreis Nordfriesland (untere Bauaufsicht) beantragen müssen. Diese sei im
März 2017 eingereicht worden und werde derzeit noch geprüft. Eine abschließende
Baugenehmigung sei bisher noch nicht erteilt worden.
Die Herrichtung der
Ausweichgebäude wäre zunächst parallel zur Bauantragstellung erfolgt. Aufgrund
weiterer Auflagen der Bauaufsichtsbehörde zum Brandschutz sowie zu statischen
Nachweisen für die Nutzungsänderung könne die abschließende Fertigstellung aber
erst nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen.
Der Umzug der
Schulklassen solle umgehend nach der Freigabe der Ausweichgebäude erfolgen,
dies sei frühestens jedoch im Juni 2017.
Anschließend
erklärt Frau Gehrmann die geplante Zeitschiene für die weitere Vorgehensweise.
Diese sei:
-
voraussichtliche
Erteilung der Baugenehmigung HKH im Mai 2017
-
voraussichtliche
Freigabe für die Nutzungsänderung zu Schulzwecken im Juni 2017
-
abschließende
Herrichtung des Ausweichquartiers nach den Auflagen der Baugenehmigung im Juni
2017
-
Auslagerung
der Schulklassen nach erteilter Baugenehmigung sowie Herrichtung und Freigabe,
frühestens ab Juni 2017
-
Baubeginn
Abbruch 1. BA an der Eilun Feer Skuul im Juni 2017 oder später