Frau Gehrmann berichtet, dass am 02.05.2017 in Husum die Informationsveranstaltung zur Teilaufstellung der Regionalpläne zum „Sachthema Windenergie“ stattgefunden habe.

Neben der Vorstellung des Planungsablaufs sowie des Beteiligungsverfahrens habe es die Möglichkeit gegeben, den Planern des Landes Fragen zu diesem Thema zu stellen.

 

Die Frage nach einer weiteren Windkraftanlage auf der Insel Föhr im Zuge einer Flächenausweisung oder einer Repowering Anlage sei wie folgt beantwortet worden:

 

Es findet keine weitere Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen sowie für Repowering statt. Der pauschale Ausschluss begründet sich auf den Naturraum und den räumlichen Bezug zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sowie den Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung mit entsprechendem Ausbau der touristischen Infrastruktur.

 

Die vollzogene Repowering der Altanlagen auf der Insel wurde vor der Teilfortschreibung 2012 durchgeführt. Dieses Verfahren sowie die Teilfortschreibung 2012 wurden am 02.01.2015 vom OVG Schleswig für unwirksam erklärt. Ein bis zu diesem Datum bestehender Rechtsanspruch für eine weitere vierte Anlage ist mit dem Urteil ebenfalls für unwirksam erklärt worden, so dass keine weitere Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen sowie Vorrangflächen für Repowering auf der Insel Föhr stattfinden wird.

 

Im Amtsausschuss werde ausführlicher zum Sachstand berichtet.