Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Nutzung des Angebots der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul in Nebel wird erlassen.

 


Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Seit dem 01.11.2016 findet an der Öömrang Skuul in Nebel eine erweiterte Betreuung für die Kinder der 1.-4. Klasse statt (Betreute Grundschule).

 

Folgende Betreuungsmodule werden angeboten:

 

a)    tägliche Teilnahme von 12.00 bis 16.00 Uhr (freitags bis 14.00 Uhr)

b)    tägliche Teilnahme von 12.00 bis 14.00 Uhr

c)    Teilnahme an einem festen Wochentag von 12.00 bis 16.00 Uhr

d)    Teilnahme an einem festen Wochentag von 12.00 bis 14.00 Uhr

 

Von den derzeit 17 angemeldeten Kindern werden 15 Kinder täglich von 12.00 bis 16.00 Uhr (freitags bis 14.00 Uhr) betreut und 2 Kinder an einem festen Wochentag bis 16.00 Uhr.

 

Auch die Verpflegungsform ist flexibel. Die Kinder können sich etwas von zu Hause mitbringen oder die von der Schule angebotene warme Mittagsmahlzeit einnehmen, gegessen wird gemeinsam.

 

Derzeit sind bis auf zwei Ausnahmen alle Kinder zur Teilnahme an der warmen Mittagsmahlzeit angemeldet. Die angebotenen Gerichte werden von der Firma „apetito AG“ geliefert (vorgekocht und tiefgekühlt) und vor Ort in Leih-Konvektomaten fertig gegart.

Ergänzend hierzu werden den Kindern frische Lebensmittel angeboten (Salate, Rohkost, Obst, Desserts), so dass die Verpflegung abwechslungsreich und ausgewogen ist.

 

Nach dem Mittagessen werden die Kinder bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben betreut und unterstützt.

 

Anschließend beginnt der Übergang in den Freizeitbereich, der durch verschiedene freiwillige Angebote (z.B. Gruppenspiele, musische Aktivitäten, kreative Angebote) aufgelockert wird. Es wird auf einen bedürfnisorientierten Ausgleich zwischen Entspannung und Aktivitäten geachtet.

 

Das Angebot hat sich in den vergangenen Monaten gut etabliert. Zur Regelung der Rahmenbedingungen und aus Gründen der Rechtssicherheit hält die Verwaltung den Erlass einer entsprechenden Satzung für zwingend erforderlich und hat den als Anlage beigefügten Entwurf erarbeitet.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig