Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul in Nebel wird erlassen.

 


Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für die Inanspruchnahme des Angebots der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul in Nebel werden Gebühren erhoben.

 

Die Höhe der monatlichen Betreuungsgebühr ist abhängig von der Art des in Anspruch genommenen Betreuungsmodules und beträgt zwischen 20 € und 60 €.

 

Das Verpflegungsentgelt zur Deckung der Kosten des Mittagessens wurde auf Basis der durchschnittlichen Ausgaben für die Lebensmittel festgelegt und beträgt derzeit 4,00 € pro Mahlzeit.

 

Zur verbindlichen Regelung hinsichtlich der Gebühren ist der Erlass der als Anlage beigefügten Satzung zwingend erforderlich.

Mit dieser wird auch eine Grundlage geschaffen, ausstehende Zahlungen einzufordern.

 

Die unter § 3 aufgeführten Gebühren seien nicht ganz schlüssig. Frau Gehrmann teilt mit, dass die Gebührensatzung identisch sei mit der Satzung der Betreuten Grundschule auf Föhr. Der 1-Tages-Satz könne jeweils nur für Ausnahmen in Anspruch genommen werden. Werde festgestellt, dass dies ausgenutzt werde, werde die Gebührensatzung entsprechend überarbeitet.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig