Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Für das Gebiet des historischen Ortskerns südlich und westlich der Straße "Noorderwoi", westlich der Straßen  "Malnstich" und "Stianbrag", östlich der Straße "Borigwoi" sowie beiderseits  der Straße "Taarepswoi " gemäß beiliegender Übersichtskarte wird der Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele:

 

  1. Für die Aufstellung der Erhaltungssatzung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1 Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt

2.2  Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 172 Abs. 2 BauGB).

 

GV Clausen und GV Junge betreten wieder den Raum.


Bgm. Nielsen erteilt Frau Strödel das Wort. Frau Strödel erläutert das Vorgehen zur Teilung der Vorlage Nr. 86 in die Vorlagen Nr. 87 und 88. Sie stellt das grundsätzliche Wesen der Erhaltungssatzungen vor und erläutert anhand von Karten die Unterscheide von prägenden und nicht prägenden Gebäuden. Für Vororttermine stehe sie zur Verfügung. Sie macht deutlich, dass heute nur die Aufstellungsbeschlüsse gefasst würden. Änderungen in den Bezeichnungen der Gebäude seien später noch möglich.

 

Zur weiteren Beratung verlassen GV Junge und GV Clausen wg. Befangenheit den Raum.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Borgsum beabsichtigt die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB für das Gebiet des historischen Ortskerns - südwestlich der Straße "Noorderwoi", südlich der Straße "Uasterjaat, westlich der Straße Kuiwoi, östlich der Straße "Borigwoi" sowie beiderseits "Taarepswoi" und "Stianbrag" - einzuleiten.

 

Das Gebiet soll in 2 Satzungsbereiche aufgeteilt werden. Dies dient einmal der Vermeidung von Befangenheitssituationen und dem Erhalt der Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung.

 

Außerdem sind die beiden Bereiche auch städtebaulich differenziert zu betrachten. Das Erhaltungssatzungsgebiet westlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich" wird u.a. durch das historische Straßendorf mit aufgelockerter Bebauung geprägt; hingegen ist das historische Straßendorf östlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich" deutlich "enger" bebaut.

 

Die Satzung für den "Bereich A" umfasst das Gebiet westlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich", die Satzung für den "Bereich B" das Gebiet östlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich".

Die Straßenführung der L124 Taarepswoi wird durch den Verlauf dieser beiden Straßen gekreuzt und stellt eine besondere städtebauliche Situation dar, da im restlichen Gemeindegebiet nur einseitige Knotenpunkte vorhanden sind.

 

Bgm. Nielsen verliest die Beschlussempfehlung.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 5 ; davon anwesend: 5 ;  Ja-Stimmen: 5 ; Nein-Stimmen: 0 ; Stimmenthaltungen:0.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Norbert Clausen

Hauke Junge