Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 3

Beschluss:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Für das Gebiet des historischen Ortskerns  östlich der Straße  "Malnstich", östlich und südlich der Straße "Stianbrag", südlich des von Westen nach Osten verlaufenden Teils der Straße "Uasterjaat", westlich der Straße Kuiwoi, sowie beiderseits der Straße "Taarepswoi" gemäß beiliegender Übersichtskarte wird der Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele:

 

  1. Für die Aufstellung der Erhaltungssatzung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1 Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt

 

2.2 Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 172 Abs. 2 BauGB).

 

Bgm. Nielsen, GV Jacobs und GV Olufs betreten wieder den Raum und Bgm. Nielsen übernimmt wieder das Wort.


Bgm. Nielsen, GV Olufs und GV Jacobs verlassen wg. Befangenheit den Raum.

 

GV Junge übernimmt als 1. Stellv. Bgm. das Wort.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Borgsum beabsichtigt die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB für das Gebiet des historischen Ortskerns - südwestlich der Straße "Noorderwoi", südlich der Straße "Uasterjaat, westlich der Straße Kuiwoi, östlich der Straße "Borigwoi" sowie beiderseits "Taarepswoi" und "Stianbrag" - einzuleiten.

 

Das Gebiet soll in 2 Satzungsbereiche aufgeteilt werden. Dies dient einmal der Vermeidung von Befangenheitssituationen und dem Erhalt der Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung.

Außerdem sind die beiden Bereiche auch städtebaulich differenziert zu betrachten. Das Erhaltungssatzungsgebiet westlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich" wird u.a. durch das historische Straßendorf mit aufgelockerter Bebauung geprägt; hingegen ist das historische Straßendorf östlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich" deutlich "enger" bebaut.

 

Die Satzung für den "Bereich A" umfasst das Gebiet westlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich", die Satzung für den "Bereich B" das Gebiet östlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich".

Die Straßenführung der L124 Taarepswoi wird durch den Verlauf dieser beiden Straßen gekreuzt und stellt eine besondere städtebauliche Situation dar, da im restlichen Gemeindegebiet nur einseitige Knotenpunkte vorhanden sind.

 

GV Junge verliest die Beschlussempfehlung.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 4 ; davon anwesend: 4 ;  Ja-Stimmen: 4 ;  Nein-Stimmen: 0 ;  Stimmenthaltungen:0.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Bgm. Nielsen

GV Jacobs

GV Olufs