‚Unter TOP 7 wird der folgende Punkt ergänzt:

  • Für die jährliche Prüfung der Spielanlagen liege ein Angebot vor. Das Angebot solle angenommen werden, wenn es für den Spielplatz und nicht nur für ein Spielgerät gelte.

 

Es gibt keine Einwände gegen Form und Inhalt der Niederschrift der letzten Sitzung. Die Niederschrift gilt mit der zuvor gemachten Ergänzung als genehmigt.