Birgit Ohlsen verlässt wegen Befangenheit den Raum.

 

Bürgermeisterin Riemann erklärt, dass die Teilfortschreibung vom OVG Schleswig für unwirksam erklärt worden sei. Laut einer Infoveranstaltung in Husum, an der Imke Waschinski vom Bauamt des Amtes Föhr-Amrum teilgenommen habe, sei ein bestehender Rechtsanspruch für eine weitere Windkraftanlage mit dem Urteil ebenfalls für unwirksam erklärt worden, sodass keine weitere Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen sowie Flächen für Repowering auf der Insel Föhr stattfinden werde. Seitens der Gemeindevertretung ist eine vierte Anlage unbedenklich, zumal das Land Schleswig-Holstein bereits mit Schreiben aus 2009 einer vierten zugestimmt habe.

Gerhard Ohlsen wolle sich mit diesem Urteil und der ihm erteilten Ablehnung nicht zufrieden geben und dagegen gegebenenfalls gerichtlich vorgehen. Er würde eine Bürgerbeteiligung für das Projekt anbieten.

Es wird vorgeschlagen, dass bevor es zu einer Klage kommt, erst einmal ein klärendes Gespräch zwischen den beteiligten Behörden stattfinden solle.

 

Nach der Beratung nimmt GV Ohlsen wieder an der Sitzung teil.