Beschluss:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1.
Für
das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64
und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) wird gemäß § 12 BauGB der
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der
Gemeinde Midlum gefasst.
Zu b) Festlegung der
Planungsziele
2.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die
folgenden Planungsziele festgelegt:
2.1. Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung des im
Geltungsbereich ansässigen örtlich bedeutsamen Zimmereibetriebes „Sönke
Hinrichsen“
2.2. Festsetzung der
Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet – Zimmerei und
Beschränkung auf die Nutzung Zimmerei
als Hauptnutzung
2.3. Begrenzung der für
den Betrieb notwendigen Nebenanlagen sowie der maximal zulässigen Wohnungen auf
eine für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen sowie eine Gemeinschaftswohnung
für Saisonkräfte.
2.4. Festsetzung einer
ausreichend großen Schutzanpflanzung
3.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1
BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB
soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
5.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2
Abs. 1 BauGB).
6.
Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird nach § 4b BauGB
das Planungsbüro Sven Methner, Roggenstraße 12, 25704 Meldorf, beauftragt.
7.
Die
Zimmerei S. Hinrichsen GmbH trägt die Kosten dieses Verfahrens. Die
Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.
Dieser
Beschluss wird wie folgt ergänzt:
Um
den im Vorwege im Zusammenhang mit der Planungsanzeige eingegangenen
Stellungnahmen der Landesplanung sowie des Kreises Nordfriesland gerecht zu
werden, sollen folgende Aspekte mit in die Planung aufgenommen werden
·
Der
Vorhabenbezug soll erhalten bleiben. Dies ist auf der Planungsgrundlage des
Bebauungsplanes entsprechend kenntlich zu machen.
·
Die
angedachte GRZ lässt eine relativ hohe Flächenversiegelung zu. Da von der
Landesplanung im Vorwege angeregt wurde, die überbaubaren Flächen auf den
unbedingt notwendigen Umfang zu begrenzen, soll diese Festsetzung in Anlehnung
an die mittel- bis langfristigen
Zielsetzungen des Zimmereibetriebes überdacht werden.
·
Um
eine mögliche Vorbildwirkung zu vermeiden, soll in den Bebauungsplan die
Festsetzung einer maximal zulässigen Gebäudehöhe aufgenommen werden.
·
Die
Aufstockung der Wohnnutzung um Appartements für Saisonkräfte wird generell
befürwortet, jedoch sollte dieser Aspekt konkretisiert werden. Da Herr Sönke
Hinrichsen noch keine genauen Angaben über den exakten Bedarf treffen kann, hat
sich die Gemeindevertretung darauf verständigt, die Formulierung “Appartements“
durch eine “Gemeinschaftswohnung für Saisonarbeitskräfte“ zu ersetzen. Diese
“Wohnform“ für die Saisonmitarbeiter sei auch im Sinne von Herrn Hinrichsen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt Bürgermeister
Hinrichsen Frau Strödel und Frau Harder von der Verwaltung das Wort.
Diese informieren anhand der Vorlage:
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Midlum beabsichtigt die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Midlum für das Gebiet
Aussiedlungshof 16, Gemarkung Midlum, Flurstück 64 der Flur 2.
Anlass für die Aufstellung ist die Absicht den in dem Plangebiet ansässigen
Zimmereibetrieb „Sönke Hinrichsen“ zu erweitern.
Sachverhalt,
Problemstellung, Planungserfordernis:
Der
örtlich etablierte Zimmereibetrieb Sönke Hinrichsen GmbH, Aussiedlungshof 16,
25938 Midlum, plant einen Ausbau des Betriebsstandorts zur Steigerung der
Kapazitäten, insbesondere durch Neubau einer Material-Lagerhalle und Ausweitung
des Betriebsgeländes.
Der
Standort befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch
(BauGB).
Zur
Sicherung und Entwicklung der örtlichen Wirtschaftsstruktur beabsichtigt die
Gemeinde Midlum, den Standort und die zukünftige Entwicklung des Betriebs durch
Aufstellung entsprechender Bauleitpläne planungsrechtlich zu sichern. Da ein
konkret beabsichtigtes Vorhaben zugrunde liegt, wird der Bebauungsplan als
vorhabenbezogener B-Plan (§ 12 BauGB) aufgestellt.
Ziel
der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das
Vorhaben, bei gleichzeitiger Beschränkung auf die Hauptnutzung Zimmerei, die für den Betrieb
notwendigen Nebenanlagen sowie eine Wohnung für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonal. Zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf das
Landschaftsbild soll darüber hinaus eine ausreichend große Schutzanpflanzung
festgesetzt werden.
Die
Planungskosten trägt der Vorhabenträger.
Auch hier möchte die Gemeindevertretung die Angaben im Aufstellungsbeschluss konkretisieren.
Des weiteren ergänzt sie den Beschlussvorschlag in den Angelegenheiten Vorhabenbezug, Flächenversiegelung, Vermeidung einer Vorbildwirkung und die Aufstockung der Wohnnutzung und kommt anschließend zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 7
davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7;
Nein-Stimmen: 0;
Stimmenthaltungen: 0.
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.