Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

1.    Für das Gebiet Aussiedlungshof 16, Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) wird der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Zu b) Festlegung der Planungsziele

2.    Für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

Ausweisung einer Sonderbaufläche – Zimmerei zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung des im Geltungsbereich ansässigen örtlich bedeutsamen Zimmereibetriebes „Sönke Hinrichsen“.

 

3.    Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4.    Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.

5.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

6.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird nach § 4b BauGB das Planungsbüro Sven Methner, Roggenstraße 12, 25704 Meldorf, beauftragt.

7.    Die Zimmerei S. Hinrichsen GmbH trägt die Kosten dieses Verfahrens. Die Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt Bürgermeister Hinrichsen Frau Strödel und Frau Harder das Wort.

 

Diese informieren anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Midlum beabsichtigt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Aussiedlungshof 16 einzuleiten.

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Midlum durchgeführt.

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung des im Geltungsbereich ansässigen örtlich bedeutsamen Zimmereibetriebes „Sönke Hinrichsen“.

Die Ausweisung soll als Sonderbaufläche – Zimmerei erfolgen.

 

Die Gemeindevertretung möchte die Beschlussempfehlung zum Aufstellungsbeschuss durch die genauen Angaben des Betriebs ergänzen und stimmt anschließend ab.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 7;

davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0;

Stimmenthaltungen: 0.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine

Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter/satzungsgemäße Anzahl der Mitglieder des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: