Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Dem Abschluss des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Leistung von Ausgleichszahlungen für über die Gemeindegrenzen hinausgehende, inselweite Tourismusaufwendungen (Stand: 21.03.2017) wird zugestimmt.


Herr Schmidt erteilt Herrn Raffelhüschen das Wort. Dieser berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Nach Einführung inselweit einheitlicher Kurabgabesätze sind ab dem Erhebungsjahr 2017 in einzelnen Inselkommunen Einnahmen im Tourismusbereich zu erwarten, die den von der Gemeinde selbst zu tragenden Tourismusaufwand voraussichtlich überschreiten werden. In diesen Gemeinden käme es dann zu Überfinanzierungen durch öffentliche Abgaben, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes unzulässig wären und daher einen finanziellen Ausgleich (Abschöpfung) erfordern.

Aus diesem Grunde ist es notwendig, die zwischen den Föhrer Kommunen getroffenen Vereinbarungen zum Kostenausgleich für inselweit wirkende Tourismusaufwendungen mit Rückwirkung ab dem 1. Januar 2017 anzupassen bzw. neu zu regeln.

Grundlage des derzeitigen interkommunalen Finanzausgleichs im Tourismusbereich sind die beiden, am 30.07.2015 abgeschlossenen Verträge zum Kostenausgleich für das Familienbad und für die Strandmitbenutzung in Wyk auf Föhr, Nieblum und Utersum. Um nunmehr die erforderliche Abschöpfung bei Kostenüberdeckung in die Kostenausgleichsregelungen mit aufnehmen zu können, ist der Entwurf eines neuen öffentlich-rechtlichen Vertrages vorbereitet worden, der bereits Beratungsgegenstand in der gemeinsamen Sitzung des Fachausschusses Föhr und des Zweckverbandes „Tourismusverband Föhr“ am 24.04.2017 war.

Der neue Vertrag sieht Ausgleichszahlungen vor, die die gemeinsame Nutzung des Familienbades, der Badestrände, die unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Inselgemeinden und den erforderlichen Ausgleich hinsichtlich der Kostenüberdeckungen berücksichtigt. Durch jährlich vorgeschriebene Spitzabrechnungen ist sichergestellt, dass veränderte Rahmenbedingungen oder bedeutsame Kostensteigerungen bzw. Kostenminderungen in einzelnen Gemeinden den angestrebten Ausgleichseffekt im Ergebnis stets gewährleisten.

Vertragsentwurf und Erläuterungen dazu sind dieser Sitzungsvorlage anliegend beigefügt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig