Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Für das Gebiet nördlich der Straße Bi de Süd zwischen Heidweg und Westerstieg wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

  1. Für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

-       Ausweisung von Wohnbaufläche bzw. Sonstigen Sondergebiet – Dauerwohnen und Tourismus – zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf)

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes für Föhr-Amrum bekannte Planungsbüro Methner beauftragt.

 

  1. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

  1. Dieser Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele sind ortsüblich öffentlich bekannt zu machen gemäß § 2 BauGB.

 


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000167.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nieblum beabsichtigt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Straße Bi de Süd zwischen Heidweg und Westerstieg einzuleiten.

 

Der wesentliche Grund für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung von Bauplätzen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Nieblum durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:          

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 5, davon anwesend: 5

 

4 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltungen

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.