Frau Gehrmann gibt einen Sachstandsbericht zu den Umbau- und Modernisierungsarbeiten ab.

 

1. Stand der Planungsarbeiten

Der Bauantrag wurde gestellt Ende November 2016, die Baugenehmigung für die Grundsanierung Schulgebäude wurde erteilt Mitte Januar 2017.

Entgegen der ursprünglichen Auflage der Wiederverwendung der vorhandenen Fensterfassaden, wurde dem Amt Föhr-Amrum im Zuge der Ausführungsplanung auf Antrag durch die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland im März 2017 eine Erhöhung des Kreditrahmens für den Einbau neuer Fenster in der Fassade bewilligt. Die Ausführungsplanung der Fenster wurde daraufhin auf neue Fensterkonstruktionen überarbeitet und ausschreibungsreif fertiggestellt.

Durch die Landesregierung Schleswig-Holstein wurde im März 2017 ein Förderprogramm zur Sanierung von Schultoiletten aufgelegt. Das Amt Föhr-Amrum hat sich am Programm mit dem an der Gesamtmaßnahme auf die Sanitärbereiche entfallendem Anteil beworben. Im Mai wurde nach der ersten Stufe des Bewerbungsverfahrens über den Verteilungsschlüssel des Kreises Nordfriesland bekannt gegeben, dass dem Amt Föhr-Amrum eine Mittelzuteilung in Höhe von 80.000 EUR in Aussicht steht. Die abschließenden Anträge hierzu werden in einer zweiten Bewerbungsstufe bis 30.06.2017 beim Land gestellt.

Seit Februar 2017 wurden aufgrund fehlender Bestandsunterlagen (statische Berechnungen und Ausführungszeichnungen der Betonkonstruktion) in mehreren Ortsterminen Materialuntersuchungen an den Spannbetondecken, Balken und Stützen durch ein Institut der Universität Bremen durchgeführt und ausgewertet. Die Untersuchungen sind abschließend zusammengestellt und liegen dem Prüfingenieur zur Genehmigung vor.

Für den Baubeginn EFS werden derzeit fortlaufend die Ausschreibungsunterlagen durch die Architekten und Fachplaner vorbereitet. Aufgrund des Gesamtvolumens der Baumaßnahme oberhalb des Schwellenwertes von 5,225 Mio. sind die Ausschreibungen EU-weit durchzuführen. Hier wird das Amt Föhr-Amrum durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) bei der Durchführung der Veröffentlichung und Submission im Verfahren der „e-vergabe“ unterstützt.

Die Gewerke Baustelleneinrichtung und Abbrucharbeiten wurden bereits beauftragt, siehe hierzu Vorlage Amt/000274/1. Für das Gewerk Holzrahmenbau liegt der Vergabevorschlag des Architekten für die Beauftragung vor, siehe Vorlage Amt/000274/2.

Die Gewerke Elektroinstallation und Brandmeldeanlagen liegen nach Submission zur Angebotsprüfung und Wertung beim Fachplaner vor. Für folgende Verfahren laufen derzeit die Angebotsfristen im EU-weiten Vergabeverfahren: Dachdeckungsarbeiten, Aluminium-Fenster und -Türen, Trockenbauarbeiten, vorgehängte hinterlüftete Fassade, Heizung, Lüftung, Sanitär, Regelungstechnik. Die Gewerke Gerüstbauarbeiten und Rohbauarbeiten folgen dann als nächstes in die Vergabeverfahren.

Der Baubeginn im Schulgebäude am Rebbelstieg ist nunmehr auf den Beginn der Sommerferien am 24.07.2017 avisiert. Der Unterricht in den Räumlichkeiten kann somit ungestört bis zum Schuljahresende in der EFS stattfinden. Für die betroffenen Klassen beginnt das neue Schuljahr am 28.08.2017 dann in den Räumlichkeiten des HKH.

 

Für die Auslagerung der Schulklassen hat das Amt im Januar die Häuser Seemöwe und Seeschwalbe auf dem Gelände des Hamburger-Kinder-Jugendhauses der Rudolf-Ballin-Stiftung, Sandwall 78, Wyk auf Föhr angemietet.

Für die Nutzung der Gebäude zu Schulzwecken muss das Amt Föhr-Amrum eine separate Baugenehmigung beim Kreis Nordfriesland, untere Bauaufsicht, beantragen. Diese wurde im März 2017 eingereicht und ist abschließend Ende Mai 2017 erteilt worden.

Die Herrichtung des Ausweichgebäudes erfolgte zunächst parallel zur Bauantragsstellung. Aufgrund weiterer Auflagen der Bauaufsichtsbehörde für die Nutzungsänderung, mussten weitere Nachweise und Genehmigungen eingeholt werden. Für die abschließende Herrichtung werden derzeit die Ausschreibungen vorbereitet. Nach Beauftragung im Juli, werden die Arbeiten dann Ende Juli und Anfang August durchgeführt. So dass das Gebäude zum Schulbeginn für den Unterricht zur Verfügung steht.

2. geplante Zeitschiene für die weitere Vorgehensweise

- Erteilung der Baugenehmigung HKH Ende Mai 2017

- Abschließende Herrichtung des Gebäudes nach den Auflagen der Baugenehmigung im Juli 2017

- Auslagerung der Schulklassen von der EFS ins HKH nach erteilter Baugenehmigung sowie Her-richtung und Freigabe des Gebäudes in den Sommerferien Juli/August 2017

- Nutzungsaufnahme des Schulbetriebs im HKH mit Schulbeginn nach den Sommerferien am 28.08.2017

- Baubeginn Abbruch 1.BA EFS mit erstem Schulferientag 24.07.2017