Frau Waschinski berichtet zum Thema.

 

Windkraft

Am (02.05.2017) fand in Husum die Informationsveranstaltung zur Teilaufstellung der Regionalpläne Sachthema Windenergie mit den Planern des Landes statt. Hierbei hatte sie die Möglichkeit, nach weiteren Ausweisungen von Windkraftanlagen als Neuerrichtung oder im Rahmen des Repowerings zu fragen.

 

Es wurde deutlich gesagt, dass die Inseln und Halligen für eine weitere Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen sowie für Repowering pauschal ausgeschlossen werden aufgrund des Naturraumes und räumlichen Bezug zum Nationalpark Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer sowie des Schwerpunktraumes für Tourismus und Erholung mit entsprechendem Ausbau der touristischen Infrastruktur.

 

Insel Föhr

Die Nachfrage nach einer weiteren Anlage im Zuge des Repowerings wurde wie folgt beantwortet:

Das vollzogene Repowering der Altanlagen auf der Insel wurde vor der Teilfortschreibung 2012 durchgeführt. Dieses Verfahren sowie die Teilfortschreibung 2012 wurden am 20.01.2015 vom OVG Schleswig für unwirksam erklärt. Bis zu diesem Datum bestehender Rechtsanspruch für eine weitere vierte Anlage ist mit dem Urteil ebenfalls für unwirksam erklärt worden, so dass keine weitere Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen sowie Vorrangflächen für Repowering auf der Insel Föhr stattfinden werde.

 

Nichtdestotrotz werden die Gemeinden aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben, auch in Bezug auf den Wunsch einer möglichen vierten Anlage auf der Insel Föhr.

 

Insel Amrum

Hier sind/bleiben ebenfalls weiterhin Windkraftanlagen ausgeschlossen. (siehe oben)

 

Aktuell

Öffentliche Beteiligung endet am 30. Juni

Zuletzt wurde die Stellungnahme der Gemeinde Wrixum verteilt, mit der Möglichkeit, keine Stellungnahme, eine eigene Stellungnahme oder die Stellungnahme der Gemeinde Wrixum zu unterstützen, abzugeben.

Einige Gemeinden haben eine Stellungnahme abgegeben (insg. 8)