Sitzung: 21.06.2017 Amtsausschuss
Frau Waschinski
berichtet zum Thema.
Windkraft
Am (02.05.2017)
fand in Husum die Informationsveranstaltung zur Teilaufstellung der
Regionalpläne Sachthema Windenergie mit den Planern des Landes statt. Hierbei
hatte sie die Möglichkeit, nach weiteren Ausweisungen von Windkraftanlagen als
Neuerrichtung oder im Rahmen des Repowerings zu fragen.
Es wurde deutlich
gesagt, dass die Inseln und Halligen für eine weitere Ausweisung von
Vorrangflächen für Windkraftanlagen sowie für Repowering pauschal ausgeschlossen
werden aufgrund des Naturraumes und räumlichen Bezug zum Nationalpark
Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer sowie des Schwerpunktraumes für Tourismus
und Erholung mit entsprechendem Ausbau der touristischen Infrastruktur.
Insel Föhr
Die Nachfrage nach
einer weiteren Anlage im Zuge des Repowerings wurde wie folgt beantwortet:
Das vollzogene
Repowering der Altanlagen auf der Insel wurde vor der Teilfortschreibung 2012
durchgeführt. Dieses Verfahren sowie die Teilfortschreibung 2012 wurden am
20.01.2015 vom OVG Schleswig für unwirksam erklärt. Bis zu diesem Datum
bestehender Rechtsanspruch für eine weitere vierte Anlage ist mit dem Urteil
ebenfalls für unwirksam erklärt worden, so dass keine weitere Ausweisung von
Vorrangflächen für Windkraftanlagen sowie Vorrangflächen für Repowering auf der
Insel Föhr stattfinden werde.
Nichtdestotrotz
werden die Gemeinden aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben, auch in Bezug auf
den Wunsch einer möglichen vierten Anlage auf der Insel Föhr.
Insel Amrum
Hier sind/bleiben
ebenfalls weiterhin Windkraftanlagen ausgeschlossen. (siehe oben)
Aktuell
Öffentliche
Beteiligung endet am 30. Juni
Zuletzt wurde die
Stellungnahme der Gemeinde Wrixum verteilt, mit der Möglichkeit, keine
Stellungnahme, eine eigene Stellungnahme oder die Stellungnahme der Gemeinde
Wrixum zu unterstützen, abzugeben.
Einige Gemeinden
haben eine Stellungnahme abgegeben (insg. 8)