Beschluss: zurückgestellt

Herr Kaiser vom Amt Föhr-Amrum trägt an Hand der Vorlage vor.

Nach Einführung inselweit einheitlicher Kurabgabesätze sind ab dem Erhebungsjahr 2017 in einzelnen Inselkommunen Einnahmen im Tourismusbereich zu erwarten, die den von der Gemeinde selbst zu tragenden Tourismusaufwand voraussichtlich überschreiten werden. In diesen Gemeinden käme es dann zu Überfinanzierungen durch öffentliche Abgaben, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes unzulässig wären und daher einen finanziellen Ausgleich (Abschöpfung) erfordern.

Aus diesem Grunde ist es notwendig, die zwischen den Föhrer Kommunen getroffenen Vereinbarungen zum Kostenausgleich für inselweit wirkende Tourismusaufwendungen mit Rückwirkung ab dem 1. Januar 2017 anzupassen bzw. neu zu regeln.

Grundlage des derzeitigen interkommunalen Finanzausgleichs im Tourismusbereich sind die beiden, am 30.07.2015 abgeschlossenen Verträge zum Kostenausgleich für das Familienbad und für die Strandmitbenutzung in Wyk auf Föhr, Nieblum und Utersum. Um nunmehr die erforderliche Abschöpfung bei Kostenüberdeckung in die Kostenausgleichsregelungen mit aufnehmen zu können, ist der Entwurf eines neuen öffentlich-rechtlichen Vertrages vorbereitet worden, der bereits Beratungsgegenstand in der gemeinsamen Sitzung des Fachausschusses Föhr und des Zweckverbandes „Tourismusverband Föhr“ am 24.04.2017 war.

Der neue Vertrag sieht Ausgleichszahlungen vor, die die gemeinsame Nutzung des Familienbades, der Badestrände, die unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Inselgemeinden und den erforderlichen Ausgleich hinsichtlich der Kostenüberdeckungen berücksichtigt. Durch jährlich vorgeschriebene Spitzabrechnungen ist sichergestellt, dass veränderte Rahmenbedingungen oder bedeutsame Kostensteigerungen bzw. Kostenminderungen in einzelnen Gemeinden den angestrebten Ausgleichseffekt im Ergebnis stets gewährleisten.

Vertragsentwurf und Erläuterungen dazu sind dieser Sitzungsvorlage anliegend beigefügt.

Die Stadt Wyk auf Föhr wird den Ihr aus der Kostenüberdeckung zustehenden Ausgleichsbetrag für das Jahr 2017 – der aktuell auf rund 288 T€ prognostiziert wird - an die Föhr Tourismus GmbH abgeben. Ein entsprechendes Meinungsbild hat der Wyker Finanzausschuss in seiner Sitzung am 02.05.2017 einstimmig abgegeben.

Es ergibt sich eine rege Diskussion.

Es werden Zweifel an der Richtigkeit der Berechnungsmethodik der Ausgleichszahlung geäußert. Im Speziellen geht es hier um die Fragestellung, ob es richtig sei, dass die Überfinanzierung durch Kurabgabe in Höhe von 140.834,75 € eine Ausgleichszahlung in Höhe von 154.763,46 € zur Folge hat. Dies wird damit begründet, dass die Ausgleichszahlung (als übriger Aufwand) zwingend den Eigenanteil an eigenen Haushaltsmitteln (in Utersum 9%) erhöhen muss.

Als weiterer Hinderungsgrund für den Abschluss des Vertrages wird von einzelnen Mitgliedern der Gemeindevertretung die Tatsache angesehen, dass Aufwendungen und Erträge generell mit Nettowerten in die Berechnung genommen werden, die Prognose der Kurabgabeerträge jedoch Bruttowerte (inkl. 7% USt.) darstellen. Es wird gebeten dieses noch einmal von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen.

Die Gemeindevertretung Utersum stellt den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung zurück um die Beurteilung des Wirtschaftsprüfers ebenfalls vorliegen zu haben.