Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Entscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.


Herr Schmidt erteilt Herrn Raffelhüschen das Wort. Dieser berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Darlehen über ursprünglich € 674.905,28 ist bis auf € 254.605,28 getilgt und steht zum 30.06.2017 zur Prolongation an.


Aufgrund der Erfahrungen aus den vorangegangen Kreditausschreibungen werden Angebote für Neugeschäfte unter T€ 500 bzw. € 1 Mio. von den Kreditinstituten gar nicht erst abgegeben. Die Konditionen für Kommunalkredite im Laufzeitbereich fünf Jahre liegen z.Z. bei rd. 0,65% p.a..

Seitens der Investitionsbank S-H, bei der das Darlehen valutiert, wurde aufgrund der Vorgaben das nachfolgende Prolongationsangebot unterbreitet.

 

Vorgaben:

 

-       Die ursprüngliche  ¼-jährliche Leistungsrate i.H.v. € 11.495,32 für den Zins- und Tilgungsdienst soll beibehalten werden.

-       Zins- und Tilgungsfälligkeiten ¼-jährlich nachträglich

 


Angebot:

-       Zinssatz 0,25% p.a. (nom.)

-       Zinsbindung bis zur Kreditrestlaufzeit am 30.03.2023



Gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeverordnung hat der Bürgermeister am 08.06.2017 entschieden, dass das Darlehen bei der Investitionsbank S-H prolongiert wird.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig zur Kenntnis genommen