Beschluss:
Die Entscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Herr Schmidt erteilt
Herrn Raffelhüschen das Wort. Dieser berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Das Darlehen über ursprünglich € 674.905,28 ist bis auf € 254.605,28 getilgt und steht zum 30.06.2017 zur Prolongation an.
Aufgrund der Erfahrungen aus den vorangegangen Kreditausschreibungen werden
Angebote für Neugeschäfte unter T€ 500 bzw. € 1 Mio. von den Kreditinstituten
gar nicht erst abgegeben. Die Konditionen für Kommunalkredite im
Laufzeitbereich fünf Jahre liegen z.Z. bei rd. 0,65% p.a..
Seitens der Investitionsbank S-H, bei der das Darlehen valutiert, wurde aufgrund der Vorgaben das nachfolgende Prolongationsangebot unterbreitet.
Vorgaben:
-
Die ursprüngliche ¼-jährliche Leistungsrate i.H.v. € 11.495,32
für den Zins- und Tilgungsdienst soll beibehalten werden.
- Zins- und Tilgungsfälligkeiten ¼-jährlich nachträglich
Angebot:
-
Zinssatz 0,25% p.a. (nom.)
- Zinsbindung bis zur Kreditrestlaufzeit am 30.03.2023
Gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeverordnung hat der Bürgermeister am 08.06.2017
entschieden, dass das Darlehen bei der Investitionsbank S-H prolongiert wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zur Kenntnis genommen