Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr stellt den Jahresabschluss 2015 des Städtischen Liegenschaftsbetriebes wie folgt fest:

 

  1. Der Jahresabschluss des Liegenschaftsbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr zum 31.12.2015 wird auf 12.438.981,00 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

  1. Der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn ermittelt sich wie folgt:

 

·         per 31.12.2014                                    39.258,01        EUR

 

·         Übertrag Jahresgewinn 2014             46.818,22        EUR

 

·         Jahresgewinn 2015                             50.572,05        EUR

 

·         Gesamt                                             136.548,28        EUR

 


Herr Schmidt erteilt Frau Gehrmann das Wort. Diese berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Jahresabschluss 2015 des Liegenschaftsbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr wurde von der Steuerkanzlei Andresen und Siedler aufgestellt und von der FIDES Treuhand GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Bremen geprüft.

 

Zu dem Jahresabschluss du dem Lagebericht hat die FIDES folgenden „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ erteilt:

 

„ Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs „Städtischer Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr, Wyk auf Föhr“, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Durch § 13 des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz Schleswig-Holstein) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes im Sinne von § 53 Absatz 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut   der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung des Kommunalprüfungsgesetzes vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben der Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschiften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.

 

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Werkleitung im Lagebricht hin, wonach sich voraussichtlich mittelfristig wieder negative Ergebnisse ergeben werden, die von der Stadt Wyk auf Föhr ausgeglichen werden müssen. Die Aufgaben des Eigenbetriebes werden sich zukünftig voraussichtlich erweitern. Die endgültigen Ergebnisse der politischen Entscheidungsfindung hierzu waren im Mai 2017 noch offen.

 

Bremen, den 04. Mai 2017

 

FIDES Treuhand GmbH & Co.KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerbratungsgesellschaft

 

Gez. Hoppe                 gez. Lürig

            Wirtschaftsprüfer

 

Der Prüfungsbericht ist dem Kommunalen Prüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das KPA hat den Prüfungsbericht am 08.06.2017 mit eigener Feststellung zurückgesandt.

 

Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises Nordfriesland:

 

„Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der dortigen Stadtvertretung festzustellen.

 

Für die Bekanntmachung gelten die Vorschiften des § 14 Abs. 5 KPG.

 

Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen bitte ich sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen.“


Abstimmungsergebnis:           einstimmig