Beim Bebauungsplan Nr. 53 der Stadt Wyk auf Föhr stehe als nächstes die öffentliche Auslegung an.

Inhaltlich sei vom Ausschuss beschlossen worden, dass die Ausnahme für eine sich unterordnende Betriebsleiterwohnung bei betrieblichem Erfordernis aufgenommen wird. Weiterhin wird der B-Plan die Möglichkeit der Errichtung von Hybridkraftwerken einräumen.

 

Fraglich sei, ob die Ausweisung von öffentlichem Parkraum sinnvoll sei. Nach kurzer Diskussion im Ausschuss wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten der Umsetzung zu prüfen und dem Ausschuss vorzustellen. Als Alternative zur Ausweisung einer Parkfläche wird vom Ausschuss die Herstellung von Parkstreifen vorgeschlagen.