Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Zur Sicherung der Planung beschließt die Stadtvertretung auf Grund der besonderen Umstände im Sinne des § 17 Abs. 2 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 47b für das Gebiet südlich der Straße „Am Golfplatz“, westlich des Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens.

 

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Nach diesem Tagesordnungspunkt ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Herr Lorenzen bedankt sich bei der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern für die Teilnahme an der Sitzung und verabschiedet diese. Im Anschluss daran wird die Sitzung für eine Pause von 20:26 Uhr bis 20:31 Uhr unterbrochen.


Herr Lorenzen berichtet anhand der Vorlage.

 

Da zunächst der Flächennutzungsplan Rechtskraft erlangen muss, ist es nötig, die Veränderungssperre für das B-Plan Gebiet 47b zu verlängern.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig