Beschluss: ungeändert beschlossen

Olaf und Arne Rörden sowie Kirsten Ohlsen-Rörden erklären sich zu diesem TOP für befangen und verlassen den Sitzungsraum.

 

Bürgermeister Daniels lässt darüber beraten, ob die Gemeindeversammlung eine Stellungnahme abgeben solle. Die Gemeindeversammlung spricht sich mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen für die folgende Stellungnahme aus:

 

„Ein bestehender Rechtsanspruch für eine weitere Windkraftanlage sei mit dem Urteil vom OVG für unwirksam erklärt worden, so dass keine weitere Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen sowie Flächen für Repowering auf der Insel Föhr stattfinden werde.

 

Bisher wurde davon ausgegangen, dass auf Föhr noch eine weitere Windkraftanlage errichtet werden darf. Im Falle eines technischen Ausfalls einer der repowerten Windkraftanlagen, z.B. durch Brand usw., darf diese Anlage nicht neu aufgebaut werden.

 

Dieser Anlass bereitet Anlass zur Sorge, da die Insel mit dem Strom von Föhr, der hier produziert und sogar gefördert wird, eine positive Werbung für die Insel erhält. Strom von Föhr hat eine gute Außenwirkung, die inzwischen deutschlandweit zur Kenntnis genommen wird.

 

So wird vorgeschlagen, dass die Föhrer Kommunen den Erhalt der bisherigen Anlagen und die Errichtung einer weiteren neuen, vierten Windkraftanlage auf Föhr unterstützen, mit einer möglichen Begleitung der Energiegenossenschaft Föhr. Die Gemeindeversammlung steht dem Vorschlag der unterstützenden Beteiligung, durch die Kommunen, positiv gegenüber.“

 

Olaf und Arne Rörden sowie Kirsten Ohlsen-Rörden nehmen wieder an der Sitzung teil.