Beschluss:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet
Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“ (Flurstücke 245, 355 und 33/1 (tlw.), der
Flur 8, Gemarkung Oevenum) wird gemäß § 12 BauGB der
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 der
Gemeinde Oevenum mit folgenden Änderungen gefasst:
·
Die
Grünfläche (Flurstück 33/1) wird aus dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
B-Plans Nr. 10 herausgenommen.
Zu b) Festlegung der
Planungsziele
2.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die
folgenden Planungsziele festgelegt:
2.1. Festsetzung der
Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet – Ferienhausanlage
2.2. Regelung
gestalterischer Vorgaben, um die Einbindung der bestehenden und künftigen
Baukörper in den städtebaulichen Zusammenhang der Umgebung sicherzustellen
2.3. Verbindliche
Gestaltung des Bauvorhabens gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan
2.4. Sicherstellung des
dauerhaften Betriebs als Ferienhausanlage mit einem für die Öffentlichkeit
zugänglichen Café (über den Durchführungsvertrag)
3.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll
schriftlich erfolgen.
4.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB
soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
5.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2
Abs. 1 BauGB).
6.
Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird nach § 4b BauGB
das Planungsbüro claussen-seggelke stadtplaner, Holzdamm 39, 20099 Hamburg,
beauftragt.
7.
Der
Vorhabenträger Uwe Barnert trägt die Kosten dieses Verfahrens. Die
Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.
Die Beschlussvorlage wird mit der o. g. Änderung beschlossen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeisterin Riemann das Wort an
den Stadtplaner Herr Claussen-Seggelke. Dieser erläutert ausführlich anhand der
Vorlage:
Sachdarstellung mit
Begründung:
Die Gemeinde Oevenum beabsichtigt die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 der Gemeinde Oevenum für das
Gebiet Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“ (Flurstücke 245, 355 und 33/1
(tlw.), der Flur 8, Gemarkung Oevenum). Anlass für die Aufstellung ist die
Absicht die in dem Plangebiet bestehende Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“ zu
sanieren und zu erweitern.
Sachverhalt, Problemstellung,
Planungserfordernis:
Anlässlich eines anstehenden Eigentümerwechsels der
Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“ in Oevenum ist eine grundlegende Sanierung
und teilweise Erweiterung der Anlage vorgesehen, um die Voraussetzungen für
einen wirtschaftlich tragfähigen und nachfrageorientierten Betrieb zu schaffen.
Die heutige Ausgestaltung der Bebauung der Grundstücke entspricht nicht den
bauordnungsrechtlichen Anforderungen, da insbesondere erforderliche
Abstandsflächen der Gebäude untereinander und zu benachbarten Grundstücken
nicht eingehalten werden.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 10 Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“ der Gemeinde Oevenum sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung und Umgestaltung der
Baugrundstücke Buurnstrat 26-28 geschaffen werden. Am nordöstlichen
Siedlungsrand Oevenums soll die innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils bestehende Bebauung sowie ein erweiternder Neubau als
Ferienhausanlage und eine ergänzende gastronomische Nutzung gesichert werden.
Für die Planaufstellung ist ein
beschleunigtes Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuchs ohne Umweltprüfung nach
§ 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs mit frühzeitiger Behörden- und
TöB-Beteiligung im Sinne von § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs und parallel
durchzuführender frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
vorgesehen.
Es wird angemerkt, dass um eine Bewertung des Vorhabens vornehmen zu können, die Übersendung der Vorhabenplanung des Architekten wünschenswert sei. Im Speziellen sind hier Fragen zur Größe der angedachten Ferienwohnungen und der Anzahl der Sitzplätze im geplanten Cafés (Stellplatzfrage) aufgekommen. Der Plan des Architekten solle mit der überarbeiteten Planzeichnung vor der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit der Gemeinde vorgelegt werden. Es wird gewünscht, dass zu dieser Sitzung auch der Architekt Herr Thiele anwesend sei.
Außerdem gibt es Bedenken hinsichtlich der Anzahl der vorgesehenen Stellplätze. Es sei bisher mit 18 Stellplätzen für 15 Ferienwohnungen und das Café geplant worden. Da auf jede Ferienwohnung ein Stellplatz falle, verbleiben drei für das Café. Aus Sicht der Gemeinde könnte dies zu Problemen führen, da die Straße für zusätzlich parkende Fahrzeuge nicht geeignet sei. Zwar sei angedacht, dass das Café -über die Feriengäste hinaus- hauptsächlich von Radausflüglern genutzt wird, planerisch sicherstellen lasse sich dies jedoch nicht.
Der Einbezug der privaten Grünfläche zur Freizeitgestaltung der Feriengäste in den Geltungsbereich des B-Plans wird nicht gewünscht. Es gibt hier von Seiten der Gemeinde die Befürchtung einer möglichen Vorbildwirkung auf die benachbarten Grundstücke, was auf lange Sicht zu einer Verschiebung der Grenze zum Außenbereich führen könnte. Trotz der vom Stadtplaner vorgeschlagenen Festsetzung als Grünfläche, die eine Bebauung ausschließt, solle die Fläche aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden und so die Grenze des Außenbereichs bestehen bleiben. Es gilt im weiteren Verlauf zu klären, ob der Nutzungszusammenhang des Vorhabengebietes mit der Grünfläche auch über den Durchführungsvertrag sichergestellt werden könne.
Ferner sind Bedenken hinsichtlich der ausreichenden Löschwasserversorgung vorgebracht worden. Auf diesen Punkt solle speziell im Rahmen der frühzeitigen TöB-Beteiligung (Träger öffentlicher Belange) hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis: Ja: einstimmig (8 Stimmen)