Eine Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 5b der Gemeinde Utersum
für das Gebiet "Historische Ortslage", zwischen den Straßen Boowen
Taarep und Greenstich, beiderseits Jaardenhuug (K122) ist aufgestellt worden
auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 26.03.1991 und in Kraft getreten
am 05.08.1999. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans war die Steuerung
der künftigen Entwicklung in der Ortslage. Zu diesem Zweck wurden im Bebauungsplan
Festsetzungen über die Art und das Maß der Nutzung, die Geschossigkeit, die
Bauweise, die Zahl der Wohneinheiten und eine Mindestgrundstücksgröße sowie ein
Genehmigungsvorbehalt gemäß § 22 BauGB getroffen.
Ausgelöst durch
aktuelle Bauanträge ist aufgefallen, dass sich das Plangebiet in einer Weise
entwickelt hat, die den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr im vollen
Umfang entspricht. Insbesondere wurden viele der in einem Dorfgebiet zu
schützenden Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
umgenutzt, sodass im Interesse der Rechtssicherheit eine Anpassung der Art der
Nutzung erforderlich wird.
Die Festsetzungen
zur Zahl der Wohneinheiten, der Mindestgrundstücksgröße sowie des
Genehmigungsvorbehalts nach § 22 BauGB sollten dazu beitragen, die
Bevölkerungsstruktur in den Dörfern zu erhalten und die Lebensqualität für den
Dauerwohner wie auch für den Feriengast zu erhalten und einer nicht mehr
verträglichen Anzahl von Zweitwohnungen entgegenzuwirken. Dieses Ziel besteht
heute nach wie vor. Eine Verknüpfung der Dauer- sowie Ferienwohnnutzung lässt
sich aus heutiger Sicht nur über die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets SO
– Dauerwohnen und Tourismus erreichen.
Darüber hinaus
haben sich durch die am 13.05.2017 in Kraft getretene Novellierung des
Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung Veränderungen ergeben, die eine
Überprüfung der Bestandslage notwendig macht. Dies betrifft in diesem
Zusammenhang im Besonderen die Klarstellung des Begriffs der Ferienwohnung nach
§ 13a BauNVO und die Änderung des § 22 BauGB.
Die Gemeinde
Utersum will daher zur Klarstellung ihrer ursprünglichen Planungsabsicht den
Bebauungsplan so ändern, dass die künftige Entwicklung in der Ortslage im Sinne
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und vor dem Hintergrund der
geänderten Rechtslage sowie des baulichen Bestandes gesichert wird.
Das Planverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Die Gemeindevertretung fühlt sich noch nicht ausreichend informiert und stellt die Vorlage zurück.
Abstimmungsergebnis: einstimmig