Beschlussempfehlung:

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ sind keinerlei Anregungen seitens der beteiligten Öffentlichkeit vorgetragen worden.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und dazu Beschlüsse gefasst; andere Beurteilungskriterien haben sich nicht ergeben. In den Beschluss­fassungen sind die jeweiligen abwägungsrelevanten Gesichtspunkte aufgeführt und die Ergebnisse der Prüfung begründet; weiterhin ist dargelegt, welche Anregungen berücksichtigt, nicht berücksich­tigt oder teilweise berücksichtigt worden sind.

Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zur Planung gegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abstimmung des Strandversorgungskonzeptes in der Ge­meinde Norddorf auf Amrum mit der Unteren Naturschutzbehörde sind die diesbezüglichen Aussa­gen in der Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu anzupassen; diese Änderungen im Wortlaut sind redaktioneller Art und berühren nicht die Grundzüge der Planung.

b) Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ für die Teilbereiche „A“, „B“ und „C“.

c)

Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

d)

Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungs­planes „Insel Amrum“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs.5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan einschließlich der Begründung und des Um­weltberichtes dazu sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs.5 BauGB während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 11; davon anwesend: 10

Ja: 10;    Nein: 0;   Enthaltungen: 0

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen und -vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.