Beschlussempfehlung:
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, §
3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung
nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ sind keinerlei Anregungen seitens der
beteiligten Öffentlichkeit vorgetragen worden.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
geprüft und dazu Beschlüsse gefasst; andere Beurteilungskriterien haben sich
nicht ergeben. In den Beschlussfassungen sind die jeweiligen
abwägungsrelevanten Gesichtspunkte aufgeführt und die Ergebnisse der Prüfung
begründet; weiterhin ist dargelegt, welche Anregungen berücksichtigt, nicht
berücksichtigt oder teilweise berücksichtigt worden sind.
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zur Planung gegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abstimmung des Strandversorgungskonzeptes in der Gemeinde Norddorf auf Amrum mit der Unteren Naturschutzbehörde sind die diesbezüglichen Aussagen in der Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu anzupassen; diese Änderungen im Wortlaut sind redaktioneller Art und berühren nicht die Grundzüge der Planung.
b) Satzungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ für die Teilbereiche „A“, „B“ und „C“.
c)
Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
d)
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr -
Amrum wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6
Abs.5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan einschließlich der Begründung
und des Umweltberichtes dazu sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6
Abs.5 BauGB während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 11; davon anwesend: 10
Ja:
10; Nein: 0;
Enthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO sind keine Gemeindevertreterinnen und -vertreter von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.