Bürgermeister Jan Erich Hinrichsen erläutert den Sachverhalt.

 

Die Godelniederung ist eine Lagunensalzwiese an der Südküste der Insel Föhr und das letzte unverbaute Niederungsgebiet mit Mündungsbereichen von 3 Bächen an der schleswig-holsteinischen Wattenmeerküste. Die weitgehend natürliche, teilweise sehr kurzfristige Dynamik hat ein vielfältiges Mosaik aus Süß- und Salzwasser beeinflussten Lebensräumen (Salzwiesen) entstehen lassen. Es hat als Brutgebiet verschiedene Vogelarten besondere Bedeutung nach der Vogelschutz-Richtlinie und wurde als FFH-Gebiet angemeldet.

 

Anlässlich eines Ortstermins wurde festgestellt, dass aufgrund mehrerer schwerer Sturmfluten in der nahen Vergangenheit das Ufer vor der Godelniederung stark erodiert und sich die Kantenhöhe soweit vermindert hat, dass sie bei erhöhten Wasserständen flächig überströmt wird.

Als Folge könnte es zu einer Ausräumung der gesamten Lagune kommen und das Niederungsgebiet als Brutplatz im Speziellen und als Lagunensalzwiese und Gebiet von vor- und frühgeschichtlicher Bedeutung im Allgemeinen verloren geht.

 

Da der derzeitige Charakter nur durch eine Sicherung der Küste erhalten werden kann und der Schutz dieses Niederungsgebietes möglicherweise als Kompensationsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft im Zuge einer geplanten Deichverstärkung auf der Nordseite Föhrs bewertet werden soll, hat das Amt für ländliche Räume Husum den Auftrag erhalten, eine kostengünstige, technisch einfache und möglichst naturnahe Maßnahme zu planen.

 

Diese Planung wurde den Mitgliedern des Fachausschusses Föhr anlässlich einer Informationsveranstaltung am 18.04.2007 von den Mitarbeitern des ALR vorgestellt und anschließend in Kopie übersandt. Es wurde für sinnvoll erachtet, dass das Amt die Trägerschaft für die Maßnahme übernimmt und die Finanzierung durch einen Nachtrag zum Haushalt sicherstellt. Da es sich um eine rein Föhrer Problem handelt, sind die Amrumer Kommunen finanziell nicht zu beteiligen.

 

Das Ministerium für Landwirtwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 03.05.2007 den nachstehenden Finanzierungsplan als Grundlage eines Finanzierungsantrages mitgeteilt:

 

Bausumme (brutto):                                                307.000 €

Ausgleichsmittel Küstenschutz (60%):            184.200 €

Eigenanteil Amt Föhr-Amrum (40%):            122.800 €

 

Von den Ausgleichsmitteln des Küstenschutzes in Höhe von 184.200 € entfallen als Kompensation für den Eingriff in Natur und Landschaft im Zuge der Deichverstärkung Föhr-Oldsum 60.000 € auf diese Maßnahmen, so dass die restlichen Mittel in Höhe von 124.200 € einem sogenannten „Ökokonto“ dem Küstenschutz gutgeschrieben werden müssen.

 

Der Fachausschuss Föhr hat sich zwischenzeitlich auch auf einen Schlüssel zur Finanzierung des Eigenanteils verständigt, der die Zahlung eines Grundbeitrages in Höhe von 5.000 € für jede Föhrer Kommune (einschl. der Stadt Wyk auf Föhr) sowie eines Zusatzbeitrages nach dem Anteil der in der Godelniederung liegenden Flächen der Gemeinden vorsieht. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Übernahme dieser Regelung durch den Amtsausschuss empfohlen.

 

Der Eigenanteil in Höhe von rd. 122.800 € wäre durch die Föhrer Kommunen nach dem nachstehenden Schlüssel aufzubringen:

 

  1. Grundbeitrag je Kommune =                  5.000,00 €
  2. Zusatzbeitrag Borgsum =                    3.253,89 €

Nieblum =                          8.677,03 €

Utersum =                        25.814,16 €

Witsum =                        25.054,92 €

 

Auf die Gemeinde Borgsum entfällt somit ein Gesamtbeitrag von 8.253,89 € an.

 

Nach kurzer Aussprache über die Thematik stimmt die Gemeindevertretung dem o.a. Finanzierungsplan mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zu.