Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Höhe der Parkgebühren gilt für die Zeit vom 01.04. – 31.10. eines jeden Jahres und wird wie folgt empfohlen:

 

  1. Auf den parkscheinpflichtigen Parkflächen „Bi de Süd“, zwischen Strandstraße und Heidweg, auf dem Parkplatz am „Haus des Gastes“ und auf dem Parkplatz hinter dem Feuerwehrgerätehaus:

 

a)    Die Zeit von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr ist gebührenfrei

b)    Täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr 0,50 Euro je halbe Stunde (eine Stunde frei Parken)

c)    Tageskarte pauschal 6,00 Euro

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Parkraumbewirtschaftung in den festgelegten Bereichen einzuführen und die gewünschten Einrichtungen nach Abstimmung mit der Gemeinde zu beschaffen. Die Amtsdirektorin wird gebeten, die Amtsverordnung über Parkgebühren im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr entsprechend zu ergänzen und neu zu fassen.

 


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000168.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Im Rahmen der Straßenumbaumaßnahmen im Bereich des Straßenzuges „Bi de Süd“, zwischen der Strandstraße und dem Heidweg, wurden 10 Parkbuchten für Kraftfahrzeuge eingerichtet. Des Weiteren wurde der Parkplatz am Haus des Gastes neugestaltet und gepflastert. Hier sind 28 ausgewiesene Parkflächen entstanden. Es wird beabsichtigt, diese zentrumsnahen Parkflächen zu bewirtschaften. Die zu erzielenden Erlöse sollen zur Refinanzierung der Parkraumbeschaffung sowie anfallender Unterhaltungskosten dienen.

 

Finanzierung:

Die Verwaltung geht von folgenden Beschaffungskosten aus:

 

  • 2 Parkscheinautomaten, solarbetrieben incl. Zubehör ohne Aufstellung ca. 8.500,00 Euro
  • Kosten für die Beschaffung und Aufstellung der zusätzlichen Beschilderung ca. 500,00 Euro

 

Die Kosten für die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung sind im Haushalt 2018 entsprechend einzuplanen.

 

Bezüglich der Amortisierungszeit können seitens der Verwaltung keine konkreten Zahlen genannt werden, da für den Bereich der Gemeinde Nieblum keine Erfahrungswerte vorliegen. Es kann aufgrund der exponierten Lage und der starken Frequentierung des zentrumsnahen Bereiches und des Parks an der Meere allerdings davon ausgegangen werden, dass eine Investition in einem mittelfristigen Zeitraum durch die erzielbaren Erlöse refinanziert werden kann.

 

Ab 20.05 Uhr nimmt Herr Hauke Brett an der Sitzung teil.

 

Im Folgenden wird unter anderem darüber diskutiert, ob man für Gäste mit Kurkarte/Gästekarte gegebenenfalls einen Mehrwert schaffen solle. Hierfür sei es erforderlich, dass Parkscheinautomaten angeschafft werden, welche mit diesen Karten kompatibel seien. Des Weiteren wird besprochen, welche Abstände die Parkscheinautomaten/Parkuhren voneinander haben sollten

 

Es solle eine erneute Abfrage hinsichtlich der Kosten für die Parkscheinautomaten erfolgen.

 

Des Weiteren wird überlegt inwieweit der Parkplatz hinter dem Feuerwehrgerätehaus auch in die Parkraumbewirtschaftung aufgenommen werden solle. Im Folgenden wird darüber abgestimmt, wer die Parkraumbewirtschaftung laut Vorlage möchte und wer die Fläche zusätzlich aufgenommen haben möchte:

 

1 Ja-Stimme (lt. Vorlage)

 

7 Ja-Stimmen (incl. Parkplatz Feuerwehrgerätehaus)

 

Somit spricht man sich mehrheitlich dafür aus, diese Flächen in die Parkraumbewirtschaftung einzubinden. Die Installation einer Schranke an dieser Stelle werde derzeit nicht gewünscht.

 

 

Bevor über die Beschlussempfehlung abgestimmt wird, werden die einzelnen Punkte der Beschlussempfehlung besprochen und folgende Änderungen (gelb hinterlegt) werden für die Abstimmung vorgeschlagen:

 

Die Höhe der Parkgebühren gilt für die Zeit vom 01.04. – 31.10. eines jeden Jahres und wird wie folgt empfohlen:

 

1.         Auf den parkscheinpflichtigen Parkflächen „Bi de Süd“, zwischen Strandstraße und Heidweg, und auf dem Parkplatz am „Haus des Gastes“ und auf dem Parkplatz hinter dem Feuerwehrgerätehaus:

 

a)         Die Zeit von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr ist gebührenfrei

b)         Täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr 1,00 Euro je angefangene Stunde 0,50 Euro je halbe Stunde (eine Stunde frei Parken)

c)         Tageskarte pauschal 6,00 Euro

d)         Jahresgebühr pauschal 500,00 Euro (entfällt)

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Parkraumbewirtschaftung in den festgelegten Bereichen einzuführen und die gewünschten Einrichtungen nach Abstimmung mit der Gemeinde zu beschaffen. Die Amtsdirektorin wird gebeten, die Amtsverordnung über Parkgebühren im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr entsprechend zu ergänzen und neu zu fassen.

 


Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen