In 2016 wurde durch das zuständige Finanzamt in Kiel umfassende Steuerprüfungen (Umsatzsteuersonderprüfungen) der insularen Eigenbetriebe und teilweise landesweit für die rückwirkenden Jahre 2011 bis 2015 durchgeführt.

 

Für die Schwerpunktbereiche Infrastruktur, Bauhofaufgaben, Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusabgaben wurden mit Prüfbericht vom 21.12.2016 erhebliche Steuernachforderungen formuliert, gegen die über das Steuerbüro Hesse – soweit möglich – Einspruch erhoben wurde.

 

In diversen Gesprächsrunden, offiziellen Schreiben an den Tourismusverband, Abstimmungsgesprächen auf ministerialer Ebene, gab es in verschiedenen Bereichen sodann Annäherungen zwischen Gemeinden und Finanzamt.

 

Ein kritischer Punkt ist u. a. weiterhin die Anerkennung der Bohlenwege als touristische Einrichtungen, die buchhalterisch über den Eigenbetrieb und umsatzsteuerrelevant abgewickelt wurden. Diese sieht man weiterhin als gemeindliche, kommunale Einrichtungen.

 

Dagegen möchte die ebenfalls betroffene Gemeinde Nieblum/Föhr nunmehr rechtlich vorgehen.

 

Auszüge aus dem Schriftverkehr:

 

„Die Gemeinde Nieblum hat mit ihrem Kurbetrieb die gleiche Problematik hinsichtlich der Bohlenwege. Der Bürgermeister lässt über deren Steuerberater Maik Feddersen fragen, ob die drei Amrumer Gemeinden an einem gemeinsamen Vorgehen durch die Fides Treuhand (hat schon die Erwiderung auf die Prüfungsfeststellungen hinsichtlich der Fremdenverkehrsabgabe und der Bohlenwege verfasst) interessiert sind.

 

Die Fides hat für die Einspruchsbegründung 3.500,00 Euro netto kalkuliert. Die Fides geht aber davon aus, dass mit dem Finanzamt keine Einigung erzielt werden kann und man sich danach vor dem Finanzgericht streiten muss. Herr Riewerts lässt daher anfragen, ob ihre Mandanten an einer gemeinsamen Streitverkündung interessiert sind und inwiefern man sich an den Kosten beteiligen möchte.“

 

Die Gemeinden Nebel und Norddorf auf Amrum haben bereits Interesse an einer gemeinsamen Vorgehensweise bekundet.

 

Die GV beschließt einstimmig, sich an einem gemeinschaftlichen Prüfungs- und möglichem Rechtsverfahren der Gemeinde Nieblum zusammen mit den Gemeinden Nebel und Norddorf auf Amrum zu beteiligen und anteilige Kosten zu übernehmen.