Beschluss:
Zu
a) Wiederholung des Aufstellungsbeschlusses
1.
Der am 30. September 2010 durch die Stadtvertretung
gefasste Beschluss zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 10 wird
bestätigt und erneut beschlossen. Dessen Plangeltungsbereich bezieht sich auf
das bebaute Gebiet zwischen Sandwall und dem Strand ausgehend von der
Höhe Schachbrett bzw. Feldstraße nach Süden in Richtung Rebbelstieg bis zum
Hamburger Kinder-JugendKurHaus.
Das
Verfahren wird im Wege des vereinfachten Verfahrens als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Zu b) Bestätigung der festgelegten Planungsziele
2.
Die am 30. September 2010 festgelegten
Planungsziele für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 werden bestätigt
und erneut wie folgt beschlossen:
Für die Planung
wird als Planungsziel festgelegt die Festsetzung von Ausnutzungsgrößen unter
Berücksichtigung des Bestandes und der Ansprüche nach § 34 BauGB. Dabei soll
aus Sicht des Ortsbildes die Großmaßstäblichkeit der vorhandenen Gebäude sich
nicht weiter vergrößern.
3.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das
Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
4.
Von der öffentlichen Unterrichtung und
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird nach § 13a
BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
5. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Frau Andresen berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
In dem bebauten Teilabschnitt zwischen Sandwall und dem Strand ausgehend
von der Höhe Schachbrett bzw. Feldstraße nach Süden in Richtung Rebbelstieg bis
zum Hamburger Kinder-JugendKurHaus befindet sich eine großmaßstäbliche
Bebauung, deren Anfänge auf einen früheren Bebauungsplan Nr. 10 zurückgehen.
Nach Fertigstellung der Mehrzahl der Gebäude wurde der Bebauungsplan als
sogenannter „Nummernplan“ im Zuge eines Rechtsstreites für ungültig erklärt.
Seitdem besteht in diesem Bereich eine planungsrechtliche Situation nach § 34
BauGB.
Vor diesem Hintergrund sind in der Vergangenheit verschiedene
Bauvorhaben beurteilt und auch genehmigt worden. Dabei ging es häufig auch um
eine teilweise Erhöhung der baulichen Ausnutzung, die auf der Grundlage des §
34 BauGB nicht abzulehnen war. Vor dem Hintergrund weiterer Anträge, die
wiederum eine bauliche Erweiterung von bestehenden Beherbergungsbetrieben
insbesondere im Erdgeschossbereich zum Ziel hatten, ist in der Vergangenheit
die Aufstellung eines Bebauungsplanes empfohlen worden. Ziel dieses
Bebauungsplanes war und ist, die Ausnutzungsverhältnisse in diesem Bereich zu
regeln, um keine bauliche Entwicklung nach § 34 BauGB zulassen zu müssen, die
nicht im Sinne der städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Wyk auf Föhr
sind.
Am 30.09.2010 hatte die Stadtvertretung die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 10 für das bebaute Gebiet zwischen Sandwall und dem Strand
im Teilabschnitt zwischen Feldstraße (Schachbrett) und Rebbelstieg beschlossen.
Das Planverfahren ist nicht weitergeführt worden, weil keine Einigung
zwischen der Stadt
und einigen der ansässigen Unternehmen bezüglich der Festsetzungen zur
Art der Nutzung erzielt werden konnte. Ausgelöst durch weitere Bauanträge, die
zu einer erneuten Erhöhung der baulichen Ausnutzung in dem Gebiet führten,
wurde der Planungsgedanke im Jahr 2013 erneut aufgenommen. Nachdem die Verhandlungen zwischen der Stadt
und der Eigentümerseite erneut ohne Ergebnis geblieben waren, ist die
Planaufstellung seitens der Stadt nicht weiterverfolgt worden.
Die Tatsache, dass das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein seit
seiner Novellierung im letzten Jahr die Überplanung von Gebieten im
Küstenschutz vorsieht, begründet die Fortführung des Planverfahrens nun auch
von anderer Stelle. Da sich die Ziele, die mit der Planung in der Vergangenheit
verfolgt wurden bis heute aus stadtplanerischer Sicht nicht verändert haben,
werden eine Wiederholung des Aufstellungsbeschlusses sowie eine Bestätigung der
Planungsziele empfohlen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig