Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses sowie die anwesende Einwohnerschaft. Nach erfolgter Prüfung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit sowie der Beschlussfähigkeit wird die 11. Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen eröffnet.