Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Die Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) BauGB der Gemeinde Alkersum für den Ortsteil „Prästers Stich“ wird aufgestellt.

2.    Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird abgesehen, weil die Satzung in einem vereinfachten Verfahren aufgestellt wird.

3.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

4.    Mit der Ausarbeitung der Planung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen. Soweit der Antragsteller das Planungsbüro nicht direkt beauftragt, ist mit ihm ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Der Bürgermeister wird zum Abschluss ermächtigt.


Im Vorwege zu dieser Sitzung wurden die anliegenden Unterlagen von einem Planungsbüro erarbeitet und an die Gemeindevertretung verteilt. Das Thema an sich wurde bereits mehrfach in der Gemeindevertretung behandelt.

Unter der Voraussetzung, dass der Gemeinde Alkersum keine Kosten für dieses Verfahren entstehen, ergeht folgender Beschluss.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür