Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet Frau Zemke und erläutert die Begrifflichkeit, da vom Kreis Nordfriesland zur weiteren Beratung in den politischen Gremien (Amt und Gemeinden) Unterlagen, einschließlich eines Vertragsentwurfs, eingegangen seien.

 

Sofern der Besuch einer Oberstufe oder der Erwerb eines Schulabschlusses vor Ort nicht möglich sei, solle die finanzielle Belastung der Eltern für Unterbringung, Verpflegung, Fahrtkosten etc. unter bestimmten Voraussetzungen teilweise durch die Zahlung einer Beihilfe aufgefangen werden (sog. „Nordfriesland-Stipendium“).

 

Sollte der Erwerb eines Schulabschlusses oder eines weiteren Schulabschlusses vor Ort nicht möglich sein, so seien folgende Voraussetzungen für die Zahlung einer Beihilfe von bis zu 300,- Euro pro Monat zu erfüllen:

 

a)    für die Amrumer Schüler/innen

 

1.    der Besuch der Oberstufe einer allgemeinbildenden Schule oder eines beruflichen Gymnasiums

Besonderheit: Amrumer Schüler/innen, die die Oberstufe der EFS besuchen, können eine Beihilfe in Höhe von 400,- Euro beantragen

 

2.    der Besuch der Oberstufe einer allgemeinbildenden Schule des Dänischen Schulvereins

 

3.    ab Klasse 9: der Besuch einer Schule des Dänischen Schulvereins zum Erwerb des ersten allgemeinbildenden oder mittleren Schulabschlusses

 

 

b)    für die Föhrer Schüler/innen:

 

1.    ab Klasse 9: der Besuch einer Schule des Dänischen Schulvereins zum Erwerb des ersten allgemeinbildenden oder mittleren Schulabschlusses

 

2.    der Besuch der Oberstufe einer allgemeinbildenden Schule des Dänischen Schulvereins

 

Es sei vorgesehen, dass die Kosten jeweils zu einem Drittel von der jeweiligen Wohnortgemeinde, dem Kreis Nordfriesland und dem Land Schleswig-Holstein getragen werden.

 

Im Detail seien die Förder- und Verfahrensbedingungen aus dem Vertragsentwurf des Kreises Nordfriesland ersichtlich. Zeitnah einsehbar sei dieser u.a. über eine Vorlage, über die am kommenden Montag im Fachausschuss beraten werde. Zudem werde eine Beratung in den einzelnen Gemeindevertretungen, Gemeindeversammlungen und der Stadtvertretung erfolgen.

 

Frau Zemke berichtet, dass derzeit schon einige formlose Anträge vorlägen, es solle in Rücksprache mit dem Kreis aber ein einheitlicher Antragsvordruck entwickelt werden. Sobald dieser vorliege, würden die Eltern informiert. Bei Befürwortung durch die einzelnen Gemeinden/die Stadt solle die Beihilfe grundsätzlich ab Antragstellung gezahlt werden. Für das Schuljahr 2017/2018 könne die Beihilfe jedoch rückwirkend zum Schuljahresbeginn beantragt werden. Die Antragsabwicklung für die Inseln Amrum und Föhr erfolge über das Hauptamt.