Sitzung: 24.10.2017 Gemeindevertretung
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 17 bis 21 nichtöffentlich beraten zu lassen.