Beschluss:
Zu Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss
1.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 der
Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen
(Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung
Midlum) sowie der Begründung dazu und der Vorhaben- und Erschließungsplan
werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
Im Textteil B sowie in der Begründung sind die Hinweise
des Archäologischen Landesamtes (aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) zu
berücksichtigen und einzuarbeiten.
Im Textteil B sowie in der Begründung sind die Hinweise
der Unteren Naturschutzbehörde (aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) zu
berücksichtigen und einzuarbeiten.
In der Begründung sind die Regelungen zu örtlichen
Bauvorschriften zu ergänzen.
In der Begründung unter „3.2 Maß der baulichen Nutzung“
ist ein Verweis zum Vorhaben – und Erschließungsplan und der
Vorhabenbeschreibung aufzunehmen.
Die geänderten Unterlagen sind der Gemeinde vorzulegen
und durch die Gemeinde zur weiteren Beteiligung freizugeben. Die
Bürgermeisterin wird ermächtigt die Freigabe zu erteilen.
- Der Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum), die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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3. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Zu diesem TOP übergibt Bürgermeisterin Vollert Imke Waschinski vom Bauamt
das Wort.
Diese erläutert anhand der Vorlage und ergänzt:
Sachdarstellung mit
Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Midlum hat am 30.05.2017 den
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 der
Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb
Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der
Flur 2, Gemarkung Midlum) gefasst. Anlass für die Aufstellung ist die
Absicht den in dem Plangebiet ansässigen Zimmereibetrieb „Sönke Hinrichsen“ zu
erweitern.
Im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Midlum wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplans an ebendieser Stelle durchgeführt.
Der örtlich
etablierte Zimmereibetrieb Sönke Hinrichsen GmbH, Aussiedlungshof 16, 25938
Midlum, plant einen Ausbau des Betriebsstandorts zur Steigerung der
Kapazitäten, insbesondere durch Neubau einer Material-Lagerhalle und Ausweitung
des Betriebsgeländes.
Der Standort befindet
sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch
(BauGB).
Zur Sicherung und
Entwicklung der örtlichen Wirtschaftsstruktur beabsichtigt die Gemeinde Midlum,
den Standort und die zukünftige Entwicklung des Betriebs durch Aufstellung
entsprechender Bauleitpläne planungsrechtlich zu sichern. Da ein konkret
beabsichtigtes Vorhaben zugrunde liegt, wird der Bebauungsplan als
vorhabenbezogener B-Plan (§ 12 BauGB) aufgestellt.
Ziel der Planung ist
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben, bei
gleichzeitiger Beschränkung auf die Hauptnutzung Zimmerei, die für den Betrieb notwendigen Nebenanlagen, eine
Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie eine
Gemeinschaftswohnung für Saisonarbeitskräfte. Da sich dieses Vorhaben nicht
durch ein Baugebiet gemäß BauNVO charakterisieren lässt, soll als Art der
baulichen Nutzung ein Sonstiges Sondergebiet – Zimmerei festgesetzt werden. Zur
Minimierung der negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild soll darüber
hinaus eine ausreichend große Schutzanpflanzung festgesetzt werden.
Im Vorfeld
wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger
öffentlicher Belange durchgeführt.
Frau Waschinski fügt noch nachstehende Änderungen für den Entwurf- und Auslegungsbeschluss dazu:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) sowie der Begründung dazu und der Vorhaben- und Erschließungsplan werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Wird mit folgenden Änderungen gebilligt:
Im Textteil B sowie in der Begründung sind die Hinweise
des Archäologischen Landesamtes (aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) zu
berücksichtigen und einzuarbeiten.
Im Textteil B sowie in der Begründung sind die Hinweise
der Unteren Naturschutzbehörde (aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) zu
berücksichtigen und einzuarbeiten.
In der Begründung sind die Regelungen zu örtlichen
Bauvorschriften zu ergänzen.
In der Begründung unter „3.2 Maß der baulichen Nutzung“
ist ein Verweis zum Vorhaben – und Erschließungsplan und der
Vorhabenbeschreibung aufzunehmen.
Die geänderten Unterlagen sind der Gemeinde vorzulegen
und durch die Gemeinde zur weiteren Beteiligung freizugeben. Die
Bürgermeisterin wird ermächtigt die Freigabe zu erteilen.
- Der Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum), die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9;
davon anwesend: 9;
Ja-Stimmen: .9;
Nein-Stimmen: 0;
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.