Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

 In der Begründung sind unter „5.2.1.1 – ‚Auswirkungen auf Kultur und Sachgüter‘“ die Hinweise des Archäologischen Landesamtes (aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) zu berücksichtigen und einzuarbeiten.

Die geänderten Unterlagen sind der Gemeinde vorzulegen und durch die Gemeinde zur weiteren Beteiligung freizugeben. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die Freigabe zu erteilen.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

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  1. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Zu diesem TOP übergibt Bürgermeisterin Vollert Imke Waschinski vom Bauamt das Wort.

Diese erläutert anhand der Vorlage und ergänzt:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Midlum hat am 30.05.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) gefasst.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Midlum an ebendieser Stelle durchgeführt.

 

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung des im Geltungsbereich ansässigen örtlich bedeutsamen Zimmereibetriebes „Sönke Hinrichsen“.

 

Die Ausweisung des Gebietes soll als Sonderbaufläche – Zimmerei erfolgen.

 

Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Frau Waschinski fügt noch nachstehende Änderungen für den Entwurf- und Auslegungsbeschluss dazu:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

In der Begründung sind unter „5.2.1.1 – ‚Auswirkungen auf Kultur und Sachgüter‘“ die Hinweise des Archäologischen Landesamtes (aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) zu berücksichtigen und einzuarbeiten.

Die geänderten Unterlagen sind der Gemeinde vorzulegen und durch die Gemeinde zur weiteren Beteiligung freizugeben. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die Freigabe zu erteilen.

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
  2. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:          

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9;

davon anwesend: 9;

Ja-Stimmen: .9;

Nein-Stimmen: 0;

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.