Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Vorlage und in Verbindung mit dem Beschluss zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss, Ziffer 1 berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

 

2.     Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Dabei ist der Beschluss zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss, Ziffer 1 zu Berücksichtigen.

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

1.    Der Entwurf für die 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände “Waalem“) sowie die Begründung werden gemäß vorliegendem Abwägungsvorschlag geändert.

 

Ziffer 1 wird mit folgenden Änderungen des Abwägungsvorschlags geändert:

 

Der Abwägungsvorschlag zu Nr. 1 ist vom Vorhabenträger zu überarbeiten. Die Änderungen sind mit der Gemeinde abzustimmen. Die Planunterlagen sind entsprechend anzupassen.

 

Der Abwägungsvorschlag zu Nr.3 ist vom Vorhabenträger zu überarbeiten. Die Änderungen sind mit der Gemeinde abzustimmen. Die Planunterlagen sind entsprechend anzupassen.

 

Der Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme der Landesplanung ist vom Vorhabenträger zu erarbeiten. Die Änderungen sind mit der Gemeinde abzustimmen. Die Planunterlagen sind entsprechend anzupassen.

 

2.    Der geänderte Entwurf für die 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände “Waalem“) sowie der geänderte Entwurf der Begründung dazu werden in der jeweils vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Ziffer 2 wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

Die sich aus dem Beschluss zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss, Ziffer 1 ergebenden Änderungen sind vom Vorhabenträger zu erarbeiten. Die geänderten Unterlagen sind der Gemeinde vorzulegen und durch die Gemeinde zur weiteren Beteiligung freizugeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Freigabe zu erteilen.

 

3.    Der Entwurf des Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. öffentliche Auslegung zu informieren.


Frau Katharina Strödel aus dem Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum und Frau Meike Marxen aus dem Planungsbüro Methner berichten anhand der Vorlage Nieb/0000161/2. Im Vorwege zu dieser Sitzung wurde angekündigt, dass noch eine Überarbeitung der Sachdarstellung mit Begründung zu dieser Vorlage erfolgen müsse. Die Ergebnisse sind in der Beschlussfassung enthalten.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Nieblum hat am 14.02.2017 die Aufstellung für die 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände “Waalem“) beschlossen.

 

Ziel ist es den langfristigen Bestand der Tagungsstätte für die Gemeinde Nieblum sicherzustellen, die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten festzuschreiben und ferner planungsrechtliche Voraussetzungen für die baulichen Erweiterungen zu schaffen. Eine Änderung des Maß der baulichen Nutzung ist dabei ausdrücklich nicht vorgesehen.

 

Für die Schaffung der im Aufstellungsbeschluss beschriebenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist diese Bebauungsplanänderung erforderlich. Es werden keine inhaltlichen Änderungen erfolgen, nur eine Klarstellung verschiedener Sachverhalte, die im Laufe der weitergehenden Umsetzung des Vorhabens erfolgt sind. Aus den Planungsinhalten leiten sich die Planungsziele ab.

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Der Entwurf für die 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblum hat öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange sind beteiligt worden. Von den Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt sind.

 

Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange sachgerecht zu berücksichtigen. Der Abwägungsvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Änderungen wurde der Planentwurf überarbeitet. Dieser Planentwurf soll nunmehr erneut öffentlich ausgelegt werden.

 

Die Änderungen und Ergänzungen sind in den Anlagen gelb hervorgehoben.

 

Die Änderungen des Entwurfes erfordern gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung.


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 9

 

Davon anwesend: 9

 

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Stimmenthaltung

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen bei der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.