Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Utersum wird beschlossen.


 

Nachdem im Frühjahr diesen Jahres im Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum die Anpassung des Hochrechnungsfaktors der Zweitwohnungssteuer beraten wurde, sind nun entsprechende Vorlagen für die Entscheidungsgremien der Gemeinden erstellt worden.

 

Die Zweitwohnungssteuer bemisst sich in allen Gemeinden nach dem Mietwert der Wohnung. Dieser Mietwert entspricht der (vom Finanzamt festgestellten) bereinigten Jahresrohmiete multipliziert mit einem nach dem aktuellen Preisindex berechnetem Hochrechnungsfaktor.

 

Der Hochrechnungsfaktor zur Ermittlung des Mietwertes wurde letztmalig mit dem Stand von Oktober 1998 auf 4,44 festgeschrieben. Die Berechnung auf den aktuellen Stand von September 2017 (als Anlage beigefügt) ergibt einen Hochrechnungsfaktor von 5,54.

 

Durch die Aktualisierung des Hochrechnungsfaktors können in der Gemeinde Utersum Mehreinnahmen durch Zweitwohnungssteuer in Höhe von rund 14 T€ erwartet werden.

 

Im Zuge dieser Anpassung soll zudem die Rückgabefrist für die Erklärungsformulare zur Zweitwohnungssteuer einheitlich auf den 31. März des Folgejahres geändert werden.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür (5 Ja-Stimmen)