Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Das Beschlussorgan nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

 

  1. Die vorliegende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Oevenum wird beschlossen.

 


Bürgermeisterin Riemann erläutert anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die vorläufige Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe für die Jahre bis 2016 ist fertiggestellt. Zugleich wurde eine neue Vorauskalkulation für die Zeit ab 2018 erstellt.

 

Gemäß Vorauskalkulation ist ab 2018 eine beitragsfähige Kostenmasse von 19.056 € aus Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangen Jahre reduziert sich die beitragsfähige Kostenmasse um rund 800 €.

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2017, Stand: 19.09.2017) zeigt für Oevenum eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 441.869,74 €. Der Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2018 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (19.056 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (441.869,74 €) und beträgt folglich 4,31%. Bei Abbau der Überschüsse aus den Vorjahren durch entsprechend niedrigere Tourismusabgaben kann der Abgabesatz auf (18.268,55 € : 441.869,74 € =) 4,13% gesenkt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:           Ja:       einstimmig (7 Stimmen)