Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die  Gemeindevertretung nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

 

  1. Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Midlum wird beschlossen.

 


Bürgermeisterin Vollert informiert anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die vorläufige Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe für die Jahre bis 2016 ist fertiggestellt. Zugleich wurde eine neue Vorauskalkulation für die Zeit ab 2018 erstellt.

 

Gemäß Vorauskalkulation ist ab 2018 eine beitragsfähige Kostenmasse von 13.140 € aus Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangen Jahre erhöht sich die beitragsfähige Kostenmasse um rund 20 €.

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2017, Stand: 19.09.2017) zeigt für Midlum eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 311.107,25 €. Der Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2018 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (13.140 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (311.107,25 €) und beträgt folglich 4,2%. Bei Abbau der Fehlbeträge aus den Vorjahren durch entsprechend höhere Tourismusabgaben, liegt der errechnete Abgabesatz ebenfalls bei (13.160,05 : 311.107,25 € =) gerundeten 4,2%.

 

 


Abstimmungsergebnis:          

 

Ja:                   6 Stimmen

Nein:                ./.

Enthaltung:      1 Stimme