Bgm Roth teilt mit, dass am 12.06. eine Einwohnerversammlung im Schulzentrum stattfinden wird. Als Thema wird schwerpunktmäßig der Promenadenneubau am Südstrand behandelt.

Weiterhin soll am 04.06. die Machbarkeitsstudie über die Umgestaltung des ehemaligen Tennisplatzes an der Mühlenstraße zu einem „Park an der Mühle“ im Bauausschuss öffentlich vorgestellt werden.


An dieser Stelle wird von Stv Lorenzen eine persönliche Bemerkung abgegeben, in der er sich gegen den Vorwurf verwehrt, dass die KG den Antrag, den Punkt „Grundstücksangelegenheit“ in der Sitzung der Stadtvertretung vom 13.02.2003 in öffentlicher Sitzung zu behandeln, aus wahltaktischen Gründen gestellt hat.
In dieser Sitzung hat der Bürgermeister seinen Widerspruch im Falle eines öffentlich gefassten Beschlusses angekündigt und sich dabei auf die Geschäftsordnung der Stadtvertretung berufen.
Aus einem Auskunftsschreiben der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfiesland gehe nun hervor, so Stv Lorenzen, dass die Stadtvertretung ihre Geschäftsordnung selbst regelt und auch Ausnahmen zulassen könne. Bei einem entsprechenden Beschluss der Stadtvertretung hätte auch eine öffentliche Behandlung des betreffenden Tagesordnungspunktes keinen Rechtsbruch dargestellt und ein Widerspruch des Bürgermeisters jeder Rechtfertigungsgrundlage entbehrt.