Sitzung: 22.05.2003 Stadtvertretung
Bgm Roth teilt mit, dass am 12.06. eine Einwohnerversammlung
im Schulzentrum stattfinden wird. Als Thema wird schwerpunktmäßig der
Promenadenneubau am Südstrand behandelt.
Weiterhin soll am 04.06. die Machbarkeitsstudie über die Umgestaltung des
ehemaligen Tennisplatzes an der Mühlenstraße zu einem „Park an der Mühle“ im
Bauausschuss öffentlich vorgestellt werden.
An dieser Stelle wird von Stv Lorenzen eine persönliche Bemerkung abgegeben, in
der er sich gegen den Vorwurf verwehrt, dass die KG den Antrag, den Punkt
„Grundstücksangelegenheit“ in der Sitzung der Stadtvertretung vom 13.02.2003 in
öffentlicher Sitzung zu behandeln, aus wahltaktischen Gründen gestellt hat.
In dieser Sitzung hat der Bürgermeister seinen Widerspruch im Falle eines
öffentlich gefassten Beschlusses angekündigt und sich dabei auf die
Geschäftsordnung der Stadtvertretung berufen.
Aus einem Auskunftsschreiben der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfiesland gehe
nun hervor, so Stv Lorenzen, dass die Stadtvertretung ihre Geschäftsordnung
selbst regelt und auch Ausnahmen zulassen könne. Bei einem entsprechenden
Beschluss der Stadtvertretung hätte auch eine öffentliche Behandlung des
betreffenden Tagesordnungspunktes keinen Rechtsbruch dargestellt und ein
Widerspruch des Bürgermeisters jeder Rechtfertigungsgrundlage entbehrt.