Gegen die Rechtmäßigkeit der Einladung und der Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Die TO wird um den TOP 11 „Genehmigung von Eilentscheidungen des Bürgermeisters, bzw. der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin gem. § 50 Abs. 3 GO erweitert.

-einstimmig-