Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Borgsum wird beschlossen.

 

Bgm. Nielsen bedankt sich bei Herrn Kaiser für seinen Vortrag und übernimmt wieder das Wort.


Bgm. Nielsen übergibt das Wort an Herrn Kaiser. Herr Kaiser erläutert ausführlich anhand der Vorlage und erklärt die Berechnungen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nachdem im Frühjahr diesen Jahres im Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum die Anpassung des Hochrechnungsfaktors der Zweitwohnungssteuer beraten wurde, sind nun entsprechende Vorlagen für die Entscheidungsgremien der Gemeinden erstellt worden.

 

Die Zweitwohnungssteuer bemisst sich in allen Gemeinden nach dem Mietwert der Wohnung. Dieser Mietwert entspricht der (vom Finanzamt festgestellten) bereinigten Jahresrohmiete multipliziert mit einem nach dem aktuellen Preisindex berechnetem Hochrechnungsfaktor.

 

Der Hochrechnungsfaktor zur Ermittlung des Mietwertes wurde letztmalig mit dem Stand von Oktober 1998 auf 4,44 festgeschrieben. Die Berechnung auf den aktuellen Stand von September 2017 (als Anlage beigefügt) ergibt einen Hochrechnungsfaktor von 5,54.

 

Durch die Aktualisierung des Hochrechnungsfaktors können in der Gemeinde Borgsum Mehreinnahmen durch Zweitwohnungssteuer in Höhe von rund 12 T€ erwartet werden.


Abstimmungsergebnis:           7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen